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Leben

Crowdfinanzierung

22. Mai 2024

Was das ist und wo die Gefahren liegen.

Crowdfunding und Crowd­in­ves­ting – viele nut­zen die bei­den Be­grif­fe syno­nym. Dabei gibt es Unter­schie­de zwi­schen den bei­den For­men der Schwarm­fi­nan­zie­rung.

Angenommen, jemand hat eine inno­va­ti­ve Ge­schäfts­idee oder will ein be­stimm­tes Pro­jekt wie ein Buch, einen Film oder ein Com­pu­ter­spiel rea­li­sie­ren: Ohne aus­rei­chend Start­ka­pi­tal klappt das nicht. Das nö­ti­ge Geld kann über einen Kre­dit kom­men – oder über eine Crowd­fi­nan­zie­rung. „Crowd“ heißt über­setzt „Schwarm“. Die Schwarm­fi­nan­zie­rung er­folgt zu­meist über spe­ziel­le In­ter­net­platt­for­men. An­le­ge­rin­nen und An­le­ger kön­nen sich schon mit klei­nen Be­trä­gen an einem be­stimm­ten Pro­jekt be­tei­li­gen. Fünf Punk­te, die Sie rund um die Crowd­fi­nan­zie­rung wis­sen sollten.

1. Crowdfun­ding und Crowd­in­ves­ting ist nicht das Gleiche

Wer sich für Crowd­fun­ding ent­schei­det, macht eine Spen­de. Den Geld­ge­bern ist es hier­bei wich­tig, dass ein be­stimm­tes Pro­jekt zu­stan­de kommt. „Als Ge­gen­leis­tung er­war­ten sie kei­ne Ren­di­te, son­dern freuen sich über die Um­set­zung und even­tuell eine Sach­leis­tung wie ein sig­nier­tes Buch oder ein Pri­vi­leg“, sagt Ralf Scherfling von der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW in Düs­sel­dorf.

Crowdinvesting ge­hört indes in den Be­reich Geld­an­lage. „Geld­ge­ber haben beim Crowd­in­ves­ting in der Regel auch eine Ge­winn­ab­sicht“, er­klärt Kathleen Altmann vom Bun­des­ver­band deut­scher Ban­ken in Berlin. Die An­le­ge­rin oder der An­le­ger stellt bei­spiels­weise im unter­neh­me­ri­schen Be­reich einem Start-up Kapi­tal zu Ver­fü­gung. Im Ge­gen­zug gibt es eine Be­tei­li­gung am Ge­winn be­zie­hungs­weise Zinsen.

2. Diese recht­lichen Vor­ga­ben gibt es für Crowd­fi­nan­zie­run­gen

Für die An­bie­ter gel­ten je nach Ge­schäfts­mo­dell unter­schied­liche recht­liche Vor­ga­ben. „Den­noch soll­ten Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher dem Ge­schäfts­mo­dell nie­mals blind ver­trauen, son­dern An­bie­ter und Pro­jekt immer kri­tisch prü­fen“, rät Scherfling. Selbst bei einem se­riö­sen, ge­setz­lich re­gu­lier­ten und von der Bun­des­an­stalt für Fi­nanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (Bafin) be­auf­sich­tig­ten An­bie­ter könne es zu einem Total­ver­lust kommen.

Muss der An­bie­ter der Bafin etwa Pros­pek­te oder Ver­mö­gens­an­la­gen-In­for­ma­tions­blät­ter vor­le­gen, prüft die Be­hör­de zum Bei­spiel, ob die Do­ku­men­te in­halt­lich voll­stän­dig sind. „Sie prüft aber nicht die wirt­schaft­liche Trag­fähig­keit des Ge­schäfts­mod­ells oder die Boni­tät des An­bie­ters“, so Scherfling. Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher soll­ten Pros­pekt und In­for­ma­tions­blatt genau lesen und vor allem die War­nun­gen ernst neh­men, die die Bafin auf ihrer In­ter­net­seite ver­breitet.

Ebenfalls wichtig: Beim Crowd­in­ves­ting bie­ten die Exis­tenz von Pros­pekt und In­for­ma­tions­blatt keine Ge­währ dafür, dass es wirk­lich zu der für das Pro­jekt ver­spro­che­nen Ren­di­te kommt.

3. So riskant ist Crowdfunding für Anlegerinnen und Anleger

Generell besteht so­wohl beim Crowd­fun­ding als auch beim Crowd­in­ves­ting immer die Ge­fahr, dass das Pro­jekt schei­tert und die zur Ver­fü­gung ge­stell­ten Gel­der ganz oder teil­wei­se ver­lo­ren sind – ohne dass das an­vi­sier­te Er­geb­nis rea­li­siert ist. „In der Regel haben An­le­ger kei­nen Ein­fluss auf die Ge­schäfts­po­li­tik, tra­gen je­doch das mit der An­la­ge ver­bun­de­ne unter­neh­me­ri­sche Risiko“, warnt Scherfling. Altmann ver­weist da­rauf, dass Crowd­fun­ding- oder Crowd­in­ves­ting-Pro­jek­te auch schei­tern kön­nen. Mög­liche Gründe: „Das kann etwa ein schlech­tes Timing sein oder die für ein Pro­jekt nö­ti­ge Summe ist schlicht falsch kal­ku­liert“, so Altmann.

Anlegerinnen und Anleger soll­ten sich daher im Vor­feld in­for­mie­ren, was pas­siert, soll­te das Pro­jekt nicht zu­stan­de kom­men. Das gilt umso mehr, falls An­le­ger zu­nächst an die Platt­form zah­len und diese das Geld zu einem spä­te­ren Zeit­punkt an das Pro­jekt wei­ter­lei­tet. „Hier stellt sich die Zu­satz­frage, was mit dem Geld im Fall der In­sol­venz der Platt­form ge­schieht“, so Scherfling.

4. Worauf bei der Crowd­fi­nan­zie­rung zu achten ist

Wer über eine Crowd-Platt­form Geld­geber sucht, zahlt den Kun­den beim Crowd­in­ves­ting Zin­sen, aber auch der Platt­form ein Ent­gelt. „In­so­fern pro­fi­tiert die Platt­form davon, wenn sie mög­lichst viele sol­cher Pro­jekt­e ver­mit­teln kann“, er­klärt Altmann. Daher soll­te man vor einer Ent­schei­dung nicht allein auf die An­ga­ben der Platt­for­men bauen, son­dern sich selbst um­fas­send in­for­mieren.

Altmann em­pfiehlt auch, sich zu er­kun­di­gen, wel­che Lauf­zei­ten das Pro­jekt hat und ob und in wel­cher Form es Kün­di­gungs­mög­lich­kei­ten gibt. Bei schwam­mi­gen oder wider­sprüch­lichen For­mu­lie­run­gen soll­te man bes­ser die Fin­ger von der Sache lassen.

Scherfling ver­weist darauf, dass man Ri­si­ko­streu­ung auch inner­halb des Crowd­fun­dings be­zie­hungs­weise Crowd­in­ves­tings be­trei­ben kann – indem man das Ka­pi­tal auf ver­schie­de­ne Pro­jek­te ver­teilt. „Kei­nes­falls soll­te man einen grö­ße­ren Teil des Ver­mö­gens in eine ein­zi­ge Geld­an­la­ge stecken“, rät der Ver­brau­cher­schützer.

5. Welche Inves­ti­tions­gren­zen es gibt

Wichtig zu wissen: Wer sich mit mehr als 1.000 Euro an einem Crowd­in­ves­ting-Pro­jekt be­tei­ligt, muss ge­gen­über dem Ver­mitt­ler, zum Bei­spiel der In­ter­net­platt­form, eine Selbst­aus­kunft ab­ge­ben. Damit wer­den die ge­setz­lichen Vor­ga­ben für so­ge­nann­te Schwarm­fi­nan­zie­run­gen er­füllt.

Doch auch mit der Selbst­aus­kunft dür­fen Pri­vat­per­so­nen höchs­tens 10.000 Euro in ein und dasselbe Pro­jekt in­ves­tie­ren, so­fern sie frei über ein Ver­mö­gen von min­des­tens 100.000 Euro ver­fü­gen kön­nen. Haben sie ein ent­spre­chend gutes Ein­kom­men, wird die Grenze auf bis zu 25.000 Euro auf­ge­weicht, wenn der In­ves­ti­tions­be­trag zwei ihrer durch­schnitt­lichen Netto­mo­nats­ge­häl­ter nicht über­steigt.

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Autor dieses Beitrags

Junge Frau mit langen, lockigen Haaren und lächelndem Gesicht, trägt eine helle Jacke und einen weißen Oberteil, vor grauem Hintergrund.

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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