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    Seriös oder nicht

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Be­stel­len oder lie­ber die Fin­ger da­von las­sen? Wer im Netz auf un­be­kann­ten Sei­ten ein­kau­fen oder bu­chen möch­te, orien­tiert sich ger­ne an den Be­wer­tun­gen an­de­rer. Ei­ne gu­te Idee?

24. März 2022

Das An­ge­bot klingt toll. Doch von dem Shop, der das Schnäpp­chen im An­ge­bot hat, hört man zum ersten Mal. Ist der se­ri­ös? Mit die­ser Fra­ge wer­fen dann vie­le In­ter­net­nut­zer die Such­ma­schi­ne an und lan­den nicht sel­ten auf Por­ta­len, wo man Shops oder Dienst­lei­ster be­wer­ten kann.
Dort zu fin­den: No­ten und Kun­den­be­wer­tun­gen. „Ser­vice su­per“, steht dann da, oder „ein­mal be­stellt, nie wie­der“. Oft ste­hen Be­wer­tun­gen auch di­rekt auf den Sei­ten der Händ­ler und Dienst­lei­ster. Doch wer schreibt da über­haupt? Und sind die Be­wer­tun­gen ver­läss­lich?
„Es gibt kei­ne ge­sicher­ten Da­ten über die Ein­schät­zung von Be­wer­tungs­por­ta­len“, sagt Tristan Jorde von der Ver­brau­cher­zen­tra­le Ham­burg. Die Be­wer­tungs­me­cha­nis­men seien in­tran­spa­rent, die Ge­fahr von Ma­ni­pu­la­tion hoch.
Der War­nung schließt sich die Stif­tung Wa­ren­test an: Deren Ex­per­tin­nen und Ex­per­ten hat­ten 2020 unter an­de­rem her­aus­ge­fun­den, dass Händ­ler oder Dienst­lei­ster bei Agen­tu­ren ganz ein­fach gu­te Be­wer­tun­gen kau­fen konn­ten – für zehn Euro pro Stück.

Ge­setz­li­che Vor­ga­ben feh­len

„Die Me­cha­nis­men sind sehr in­tran­spa­rent“, sagt Kai-Oliver Kruske, Ju­rist bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Hes­sen. Die Be­wer­tungs­por­ta­le ge­ben zwar an, Fäl­schun­gen ver­hin­dern oder zu&­hy;mindest er­ken­nen zu wol­len – wie sie da­bei vor­ge­hen, ist un­klar. Ge­nau­so schwer nach­zu­voll­zie­hen ist, wel­che Kom­men­ta­re o­ben ste­hen oder wel­che No­ten in die Ge­samt­be­wer­tung ein­flie­ßen.
Es gibt Be­wer­tungs­por­ta­le, de­ren Al­go­rith­mus et­wa die „hilf­reich­sten“ Bei­trä­ge her­vor­hebt. Was die Soft­ware als hilf­reich er­ach­tet, bleibt ein Ge­heim­nis. Die Be­trei­be­rin ei­nes Fit­ness­stu­dios hat­te ge­gen die­se Pra­xis ei­nes Por­tals ge­klagt, war vom Bun­des­ge­richts­hof aller­dings in letz­ter In­stanz ab­ge­wie­sen wor­den (Az.: VI ZR 496/18).
Es feh­len ge­setz­li­che Vor­ga­ben, die re­geln, wer ein Pro­dukt be­wer­ten kann, sagt auch Oliver Buttler von der Ver­brau­cher­zen­tra­le Ba­den-Württem­berg. Ei­ni­ge Be­wer­tungs­por­ta­le ver­su­chen im­mer­hin sicher­zu­stel­len, dass nur Kun­den No­ten oder Ster­ne ver­ge­ben, die auch tat­säch­lich das Pro­dukt oder die Dienst­lei­stung ge­kauft ha­ben. Der Link zur Be­wer­tung wird erst nach ab­ge­schlos­se&shynem Be­stell­pro­zess ver­schickt. Doch ein Selbst­ver­such von Stif­tung Wa­ren­test hat ge­zeigt, dass eine Be­wer­tung auch mit ei­ner Be­stel­lung ge­kauft sein kann.
Was al­so tun mit der Be­wer­tungs­flut? „Nach un­se­rer Er­fah­rung kann man sich an schlechten Be­wer­tun­gen orien­tie­ren“, sagt Ver­brau­cher­schüt­zer Kruske. Ge­ra­de, wenn sich et­wa Be­schwer­den über lan­ge Lie­fer­zei­ten oder War­nun­gen vor Abo­fal­len häuf­ten, seien sie wahr­schein­lich echt.

Man­che Shops ver­wen­den ge­fälsch­te Sie­gel

Ne­ben Be­wer­tun­gen ver­su­chen Händ­ler und Dienst­lei­ster ih­re po­ten­zi­el­le Kund­schaft oft mit Sie­geln von der ei­ge­nen Se­rio­si­tät und Qua­li­tät zu über­zeu­gen. Auch hier ist Vor­sicht ge­bo­ten. „Ge­ra­de un­se­riö­se Shops schmü­cken sich mit bun­ten Sie­geln, die oft nur mit Pho­to­shop nach­ge­macht wur­den“, sagt Ver­brau­cher­schüt­zer Buttler.
Ver­trau­ens­wür­dig sind Sie­gel von An­bie­tern, die im Gü­te­sie­gel­board zu­sam­men­ge­schlos­sen sind. Das sind der­zeit EHI, IPS und Trusted Shops. Das Sa­fer-Shop­ping-Gü­te­sie­gel ver­gibt der Tüv Süd seit März 2021 nicht mehr. Echt ist ei­nes der ge­nann­ten Sie­gel nur dann, wenn man bei ei­nem Klick da­rauf auf die of­fi­zi­el­le Sie­gel-Sei­te ge­langt, wo der Händ­ler oder Dienst­lei­ster als zer­ti­fi­ziert ge­li­stet wird.

Test­käufe hel­fen

Nun ziert aber längst nicht je­de se­riö­se Sei­te ein Sie­gel. Was könn­te al­so noch hel­fen? Michael Hum­mel von der Ver­brau­cher­zen­tra­le Sach­sen rät zur Test­be­stel­lung. Statt ei­nes teu­ren Pro­dukts lässt man sich Wa­re für we­ni­ge Eu­ro zu­schi­cken. Das Ri­si­ko ist ge­ring, trotz­dem kön­nen Kun­den so prü­fen, ob mit Lie­fe­rung, Be­zah­lung und mög­li­cher Re­kla­ma­tion al­les klappt.
An­son­sten soll­te man bei un­be­kann­ten An­bie­tern drei Klicks an den rich­ti­gen Stel­len nicht ver­ges­sen, rät Eva Behling, Rechts­ex­per­tin beim Bun­des­ver­band E-Com­merce und Ver­sand­han­del (bevh): auf das Im­pres­sum, die Wider­rufs­be­leh­rung und die Da­ten­schutz­er­klä­rung. „So kann man sehen, ob das ein se­ri­öser An­bie­ter ist.“ Das Im­pres­sum müs­se auch eine An­schrift ent­hal­ten. In der Wi­der­rufs­be­leh­rung ste­he, ob der Kun­de die Kosten für ei­ne Rück­sen­­dung zu tra­gen hat. Und die Da­ten­schutz­er­klä­rung soll­te in ver­nünf­ti­gem Deutsch ver­fasst sein.
 
Foto: Laura Ludwig/dpa
 
 

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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