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Die Kranken­haus­zusatz­versicherung

Ob Kranken­haus, Reha oder Kur - durch die Zusatz­ver­siche­rungen ge­nießen Sie bei statio­nären Behand­lungen den Sta­tus eines Privat­patienten und eine bessere medizi­nische Ver­sorgung.

Sichern Sie sich Ihre Wunsch­leis­tungen, damit Sie im Krank­heits­fall schnell wieder auf die Beine kommen.

  • Bessere medizinische Versorgung
  • Privatpatienten-Status im Krankenhaus
  • Besonders günstige Beiträge für Schüler, Azubis und Studenten

Kranken­haus­zusatz­versicherung: die Tarife im Überblick

Vertragspartner: VGH Provinzial Krankenversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Bitte das Smartphone drehen.
FirstClass (KHU/KHP) FirstClass (KHU/KHP) + Kran­ken­haus­ta­ge­geld FirstClass (KHU/KHP) + Kran­ken­haus­tage­geld + Kur­ta­ge­geld
Ein- oder Zwei­bett­zim­mer
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Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Freie Kran­ken­haus­wahl
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Pri­va­tärzt­liche Be­hand­lung
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Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Kos­ten für Be­gleit­per­son
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Kran­ken­haus­ta­ge­geld
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Kur­ta­ge­geld
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Ein- oder Zwei­bett­zim­mer
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Kos­ten für Be­gleit­per­son
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FAQ - die häufigsten Fragen zur Kranken­haus­zusatz­versicherung

Für wen ist eine Kranken­haus­zusatz­ver­sicherung wichtig?
  • Grundsätzlich ist eine Absicherung für jeden gesetzlich Versicherten sinnvoll, der eine bessere medizinische Versorgung – z. B. durch Spezialisten oder in einem Krankenhaus seiner Wahl – und eine höherwertige Unterbringung im Krankenhaus oder auf Kuren möchte.
Warum ist eine Kranken­haus­zusatz­ver­sicherung sinnvoll?
  • Gesetzlich Versicherte erhalten im Krankenhaus nur eine Grundversorgung. Wer sich allerdings Leistungen wünscht, die über dem Standard liegen, sollte eine private Zusatzversicherung abschließen.
    Die Krankenhaus­zusatz­versicherung ermöglicht unter anderem die Behandlung durch Spezialisten bis zum Höchstsatz der Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ), die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibett­zimmer oder die Begleitung kranker Kinder durch einen Elternteil.
    Außerdem können Sie auf Wunsch ein Krankenhaus­tagegeld und/oder ein Kurtagegeld mitversichern.
Brauche ich eine Kranken­haus­tage­geld­ver­sicherung?
  • Eine Krankenhaus­tagegeld­versicherung ist sinnvoll. Für jeden Behandlungstag muss ein gesetzlich Kranken­versicherter 10 EUR Eigenanteil zahlen. Diese Zuzahlung ist auf maximal 28 Tage begrenzt. Dies entspricht einem maximalen Betrag von 280 EUR.
    Zusätzlich können weitere Nebenkosten im Krankenhaus anfallen (z. B. für Telefon, Bücher, Fahrtkosten der Familie). Wenn Sie aus medizinischen Gründen ins Krankenhaus müssen, zahlt Ihre Krankenhaus­tagegeld­versicherung Ihnen das vereinbarte Tagegeld zur Minderung oder zum Ausgleich dieser zusätzlichen Kosten.
Was spricht für eine Kur­tage­geld­ver­sicherung?
  • Reha-Maßnahmen und Kuren können schnell teuer werden, wenn man sich nicht mit der Grund­versorgung begnügt. Unsere Kurtagegeld­versicherung dient zum Ausgleich von Kosten wie z. B. für Unterkunft und Verpflegung, Kurtaxe oder ärztliche Behand­lungen bei medizinisch notwendigen Kuren und Rehabilitations­maßnahmen.

Schnelle und einfache Hilfe

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.