Die Privathaftpflichtversicherung der Öffentlichen Oldenburg
Ohne Risikobereitschaft macht das Leben nur halb so viel Spaß. Leichtsinn können sich jedoch die wenigsten Menschen leisten.
Unsere Privathaftpflicht sollte daher nicht fehlen. Denn diese kommt für Schäden auf, die Sie anderen versehentlich zufügen.
- Individuelle Tarifvarianten für jeden Lebensabschnitt
- Weltweiter Versicherungsschutz rund um die Uhr
- Schnelle und unbürokratische Schadenregulierung
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PHV Basis | PHV Komfort | PHV Premium | |
Versicherungssumme
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5 Mio. EUR | 10 oder 50 Mio. EUR | 10 oder 50 Mio. EUR |
Selbstbehalt | 250 EUR | Einschluss möglich | Einschluss möglich |
Versicherte Personen
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Mietsachschäden
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Private Internetnutzung | |||
Nicht Deliktfähige
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Gefälligkeitshandlungen
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Schadenersatzausfall
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Verlust von privaten Schlüsseln
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Verlust von beruflichen Schlüsseln
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Verlust von Kfz-Schlüsseln
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Privat gemietete und geliehene Sachen
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Betankungsschäden an geliehenen/gemieteten Kfz
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bis 10.000 EUR | ||
Schäden durch manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten an geliehenen/gemieteten Kfz,
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bis 10.000 EUR | ||
Be- und Entladeschäden
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bis 10.000 EUR | ||
Rabattschutz bei geliehenen Kraftfahrzeugen
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bis 2.000 EUR | ||
Flugmodelle bis 250g
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PHV = Privathaftpflichtversicherung
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Ihr zusätzlicher Schutz mit der Privathaftpflicht
FAQ - die häufigsten Fragen zur Privathaftpflicht
- Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?
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Fügt man einem anderen einen Schaden zu, so ergibt sich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen. Dieser Schadenersatz kann teuer sein! Sie haften in voller Höhe.
Unsere Haftpflichtversicherung sollte daher nicht fehlen.
Wir prüfen,- ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften müssen,
- übernehmen den Schadenersatz, wenn der Anspruch begründet ist,
- wehren unberechtigt erhobene Ansprüche ab, auch vor Gericht.
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- Was ist versichert?
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Unsere Privat-Haftpflichtversicherung schließt ein:
- die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für ein selbstgenutztes Ein- bzw. Mehrfamilienhaus (max. vier Wohneinheiten) und für ein im Inland gelegenes Wochenendhaus einschließlich zugehöriger Gärten, Garagen und Kfz-Stellplätze
- die Bauherren-Haftpflicht für An- und Umbaumaßnahmen (erweiterbar in der Premium-Deckung)
- Schäden an gemieteten Wohnräumen
- durch Mietvertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht des Hausbesitzers (Beleuchtungs-, Streu- und Reinigungspflichten)
- weltweiten Versicherungsschutz im Ausland bis zu 3 Jahre
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- Wer ist versichert?
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Unsere Privathaftpflichtversicherung schützt nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch die Mitglieder seiner Familie*.
Dazu zählen- der Ehegatte,
- der Partner in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft (dieser muss behördlich gemeldet sein),
- minderjährige, unverheiratete Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder und Pflegekinder im rechtlichen Sinn),
- volljährige, unverheiratete Kinder, solange sie sich noch in einer Schul- oder einer anschließenden Berufsausbildung befinden bzw. Grundwehr- oder Bundesfreiwilligendienst leisten,
- volljährige, unverheiratete behinderte Kinder, sofern sie der ständigen Betreuung bedürfen. Diese können auch in einer Pflegeeinrichtung wohnen.
Für die Mitversicherung von Kindern in der Berufsausbildung ist deren Höchstalter 30 Jahre.
Versicherungsschutz besteht außerdem für- Haushaltshilfen oder Hilfskräfte, die Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Streudienst versehen, aus dieser Tätigkeit,
- Au-Pairs und im Rahmen eines Schüleraustausches aufgenommene Gastkinder während ihres Aufenthaltes beim Versicherungsnehmer.
*Abweichungen in der Single-Deckung möglich!
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- Wie hoch fällt die Entschädigung für den Anspruchsteller aus?
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Wir übernehmen den Schadenersatz, der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an den Geschädigten zu zahlen ist.Bei Personenschäden z. B.:
- Arzt- und Krankenhauskosten
- behindertengerechte Umbaumaßnahmen und sonstige erhöhte Lebensaufwendungen
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
- Verletzten- , Witwen- oder Waisenrenten
Bei Sachschäden z. B.:- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungskosten
- Wertminderungen
- Regressansprüche von Versicherern (z. B. eines Gebäudeversicherers)
Sind die Ansprüche unberechtigt, sorgen wir für ihre Abwehr. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führen wir für Sie den Prozess auf unsere Kosten.Der Haftpflichtige muss den alten Zustand wieder herstellen, der vor dem Schadenfall bestanden hat. Grundsätzlich ist nur der Zeitwert zu ersetzen. Schafft sich der Geschädigte nach einer Sachbeschädigung eine neue Sache an, muss er sich einen Abzug "Neu für Alt" gefallen lassen. Diese Regelung ergibt sich aus § 249 BGB.
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- Was ist nicht versichert?
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Nicht versichert sind z. B.:
- Schäden, die man selbst erleidet
- Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
- Ansprüche von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder mitversichert sind
- Schäden an gemieteten, gepachteten und geliehenen Sachen* - es sei denn, es handelt sich um Schäden an gemieteten Wohnräumen
- Geldstrafen und Bußgelder * Die Mitversicherung ist über die PHV-Premium möglich.
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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.