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Die Privat­haft­pflicht­ver­sicherung der Öffentlichen Olden­burg

Ohne Risiko­­be­reit­­schaft macht das Leben nur halb so viel Spaß. Leicht­­sinn können sich je­­doch die wenig­sten Men­­schen leisten.

Unsere Privat­­haft­­pflicht sollte da­­her nicht feh­len. Denn diese kommt für Schäden auf, die Sie ande­ren ver­­sehent­­lich zu­­fügen.

  • Indivi­duelle Tarif­vari­anten für jeden Lebens­ab­schnitt
  • Welt­weiter Ver­sicherungs­schutz rund um die Uhr
  • Schnelle und un­büro­kratische Schaden­regulierung

Privat­haft­pflicht: unsere Tarife im Über­blick

Vertragspartner: Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
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PHV Basis PHV Komfort PHV Premium
Ver­sicherungs­summe
i
5 Mio. EUR 10 oder 50 Mio. EUR 10 oder 50 Mio. EUR
Selbstbehalt 250 EUR Einschluss möglich Einschluss möglich
Ver­sich­er­te Per­so­nen
i
Miet­sach­schä­den
i
Pri­va­te Inter­net­nut­zung
Nicht De­likt­fähi­ge
i
Ge­fällig­keits­hand­lungen
i
Scha­den­er­satz­aus­fall
i
Ver­lust von privaten Schlüs­seln
i
Ver­lust von be­ruf­lichen Schlüs­seln
i
Ver­lust von Kfz-Schlüsseln
i
Pri­vat ge­mie­te­te und ge­lie­he­ne Sa­chen
i
Be­tank­ungs­schä­den an ge­lie­he­nen/ge­mie­te­ten Kfz
i
bis 10.000 EUR
Schäden durch ma­nuel­le Rei­ni­gungs- und Pfle­ge­ar­bei­ten an ge­lie­he­nen/ge­mie­te­ten Kfz,
i
bis 10.000 EUR
Be- und Ent­la­de­schä­den
i
bis 10.000 EUR
Rabattschutz bei ge­lie­he­nen Kraft­fahr­zeugen
i
bis 2.000 EUR
Flug­mo­delle bis 250g
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PHV = Privat­haft­pflicht­ver­si­che­rung
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Ab dem 50. Lebens­jahr ist unsere Privat­haft­pflicht-Ver­sicherung 50 aktiv be­son­ders güns­tig - bei voller Sicher­heit für die ganze Fami­lie!

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Sie sind Hal­ter von Flug­droh­nen? Mit dem Zu­satz­bau­stein "PHV Droh­nen" sind Per­so­nen- und Sach­schä­den durch Flug­droh­nen/ Flug­mo­del­le über 250 g bis 5.000 g Ab­flug­ge­wicht mit 1 Mio. Euro Ver­siche­rungs­summe ver­sichert.

FAQ - die häufig­sten Fragen zur Privat­haft­pflicht

Was ist eine Privat­haft­pflicht­ver­sicherung?
  • Fügt man einem ande­ren einen Schaden zu, so ergibt sich auf­grund ge­setz­licher Be­stimmungen die Ver­pflichtung, den Schaden zu er­setzen. Dieser Schaden­er­satz kann teuer sein! Sie haften in voller Höhe.
    Unsere Haft­pflicht­ver­sicherung sollte da­her nicht fehlen.

    Wir prüfen,
    • ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haf­ten müssen,
    • über­nehmen den Schaden­er­satz, wenn der An­spruch be­gründet ist,
    • wehren un­be­rechtigt er­hobene An­sprüche ab, auch vor Gericht.
Was ist ver­sichert?
  • Unsere Privat-Haft­pflicht­ver­sicherung schließt ein:
    • die Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht für ein selbst­ge­nutztes Ein­- bzw. Mehrfamilien­haus (max. vier Wohneinheiten) und für ein im In­land ge­legenes Wochen­end­haus ein­schließ­lich zu­gehöriger Gärten, Garagen und Kfz-Stell­plätze
    • die Bau­herren-Haft­pflicht für An- und Um­bau­maß­nahmen (er­wei­ter­bar in der Premium-Deckung)
    • Schäden an ge­mieteten Wohn­räumen
    • durch Miet­ver­trag über­nommene ge­setz­liche Haft­pflicht des Haus­be­sitzers (Be­leuchtungs-, Streu- und Reinigungs­pflichten)
    • welt­weiten Ver­sicherungs­schutz im Aus­land bis zu 3 Jahre
Wer ist ver­sichert?
  • Unsere Privat­haft­pflicht­ver­sicherung schützt nicht nur den Ver­sicherungs­nehmer, son­dern auch die Mit­glieder seiner Familie*.
    Da­zu zählen
    • der Ehe­gatte,
    • der Partner in der nicht­ehe­lichen Lebens­ge­mein­schaft (dieser muss behördlich gemeldet sein),
    • minder­jährige, un­ver­heiratete Kinder (auch Stief- und Adoptiv­kinder und Pflege­kinder im recht­lichen Sinn),
    • voll­jährige, un­ver­heiratete Kinder, so­lange sie sich noch in einer Schul- oder einer an­schließ­enden Berufs­aus­bildung be­finden bzw. Grund­wehr- oder Bundesfreiwilligendienst leisten,
    • voll­jährige, un­ver­heiratete be­hinderte Kinder, so­fern sie der ständigen Be­treuung be­dürfen. Diese kön­nen auch in einer Pfle­ge­ein­rich­tung wohnen.
    Für die Mit­ver­sicherung von Kindern in der Berufs­ausbildung ist deren Höchst­alter 30 Jahre.

    Ver­sicherungs­schutz be­steht außer­dem für
    • Haus­halts­hilfen oder Hilfs­kräfte, die Wohnung, Haus und Garten be­treuen oder den Streu­dienst ver­sehen, aus dieser Tätig­keit,
    • Au-Pairs und im Rahmen eines Schüler­aus­tausches auf­ge­nommene Gast­kinder während ihres Auf­ent­haltes beim Ver­sicherungs­nehmer.
     
    *Ab­wei­chun­gen in der Single-Deckung mög­lich!
Wie hoch fällt die Ent­schädi­gung für den An­spruch­steller aus?
  • Wir über­nehmen den Schaden­er­satz, der auf­grund ge­setz­licher Be­stimmungen an den Ge­schädigten zu zahlen ist.
    Bei Personen­schäden z. B.:
    • Arzt- und Kranken­haus­kosten
    • be­hinderten­ge­rechte Um­bau­maß­nahmen und sonstige er­höhte Lebens­auf­wendungen
    • Ver­dienst­aus­fall
    • Schmerzens­geld
    • Ver­letzten- , Witwen- oder Waisen­renten
    Bei Sach­schäden z. B.:
    • Reparatur­kosten
    • Wieder­be­schaffungs­kosten
    • Wert­minderungen
    • Regress­an­sprüche von Ver­sicherern (z. B. eines Ge­bäude­versicherers)
    Sind die An­sprüche un­berechtigt, sorgen wir für ihre Ab­wehr. Kommt es darüber zum Rechts­streit, führen wir für Sie den Prozess auf unsere Kosten.
    Der Haft­pflichtige muss den alten Zustand wieder her­stellen, der vor dem Schaden­fall be­standen hat. Grund­sätzlich ist nur der Zeit­wert zu er­setzen. Schafft sich der Ge­schädigte nach einer Sach­be­schädigung eine neue Sache an, muss er sich einen Ab­zug "Neu für Alt" ge­fallen lassen. Diese Regel­ung ergibt sich aus § 249 BGB.
Was ist nicht ver­sichert?
  • Nicht ver­sichert sind z. B.:
    • Schäden, die man selbst er­leidet
    • Schäden, die man vor­sätzlich her­bei­führt
    • An­sprüche von An­ge­hörigen, die mit Ihnen in häus­licher Ge­mein­schaft leben oder mit­ver­sichert sind
    • Schäden an ge­mieteten, ge­pachteten und ge­liehenen Sachen* - es sei denn, es handelt sich um Schäden an ge­mieteten Wohn­räumen
    • Geld­strafen und Buß­gelder
    • * Die Mit­ver­sicherung ist über die PHV-Premium mög­lich.

Schnelle und einfache Hilfe

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.