• Was ist eine Auslandsreisekrankenversicherung?

    Auslands­reise­kranken­versicherung

    Der Reise­begleiter für Ihre persön­liche Sicher­heit

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Ab in den Urlaub

Für viele ist Urlaub die schönste Zeit im Jahr. Damit Sie im Aus­land keine unan­ge­nehmen Er­fah­rungen machen, wenn Sie plötz­lich krank werden oder einen Unfall haben, sorgen Sie recht­zeitig mit einer Auslands­reise­kranken­versicherung vor.

  • Welt­weiter Versicherungs­schutz
  • Kranken­rück­trans­port
  • Privat­­patienten­­status im Ausland

Tarif AK: Für Urlaubs- und Geschäfts­rei­sen bis 8 Wochen

Die Aus­lands­reise­kran­ken­ver­siche­rung für Urlaubs- und Ge­schäfts­rei­sen gibt es in zwei Varian­ten: Für Einzel­per­sonen (AK-E) und für Fami­lien (AK-F).
Vertragspartner: ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G., Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta
Bitte das Smartphone drehen.
AK-E (Für Einzelpersonen) AK-F (Für die ganze Familie)
Reise­dauer
i
Jeweils maxi­mal 8 Wochen Jeweils maxi­mal 8 Wochen
Ver­sicher­te Per­sonen
i
Einzel­per­so­nen Fami­lien
Unsere Leis­tun­gen
Ambu­lante Heil­be­hand­lun­gen
i
Sta­tio­näre Heil­be­hand­lun­gen
i
Zahn­ärzt­liche Heil­be­hand­lun­gen
i
Rück­trans­port nach Hause
i
Suche, Ret­tung und Ber­gung
i
bis zu 5.000 EUR bis zu 5.000 EUR
Betreu­ungs­leis­tun­gen für Kin­der
i
Über­füh­rungs­kosten bei Tod
i
24-Stun­den-Not­ruf-Ser­vice
i
Ihr Jahres­bei­trag
i
Pro Person Pro Familie
0 - 59 Jahre 11,40 EUR 26,40 EUR
60 - 69 Jahre 33,60 EUR 66,60 EUR
ab 70 Jahre 51,60 EUR 103,60 EUR

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FAQ - die häufigsten Fragen zum Tarif AK

Wer kann sich ver­sichern
  • Ver­sichern können sich Per­so­nen,
    • deren stän­di­ger Wohn­sitz in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land liegt und
    • die nur vorüber­gehend ins Aus­land rei­sen.
    In der Va­rian­te AK-F sind neben dem Ver­siche­rungs­neh­mer auch dessen Fami­lien­an­ge­höri­ge ver­sichert, wenn deren stän­di­ger Wohn­sitz in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land liegt und sie mit dem Ver­siche­rungs­neh­mer in häus­licher Ge­mein­schaft leben. Als Fami­lien­an­ge­hö­rige gel­ten dabei der Ehe­part­ner oder der Lebens­part­ner sowie die min­der­jäh­ri­gen Kin­der (auch Stief-, Adop­tiv- und Pflege­kin­der).
Für welche Aus­lands­rei­sen gilt der Ver­siche­rungs­schutz?
  • Die Ver­siche­rung gilt für alle Aus­lands­rei­sen, die von der ver­sicher­ten Per­son inner­halb eines Ver­siche­rungs­jahres unter­nommen wer­den und einen Zeit­raum von 8 Wochen nicht über­stei­gen. Dauert eine Reise län­ger als 8 Wochen, be­steht die Leis­tungs­pflicht nur für die ersten 8 Wochen die­ser Reise.
    Für Aus­lands­rei­sen zum Zwecke einer Heil­be­hand­lung be­steht kein Ver­siche­rungs­schutz.
Wo gilt der Ver­siche­rungs­schutz der Aus­lands­reise­kranken­ver­siche­rung?
  • Der Ver­siche­rungs­schutz er­streckt sich auf das Aus­land. Als Aus­land gel­ten die Län­der, in denen die ver­sicher­te Per­son kei­nen stän­di­gen Wohn­sitz unter­hält; die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land gilt nicht als Aus­land.
Wie lange gilt eine ab­ge­schlos­sene Aus­lands­reise­kran­ken­ver­siche­rung?
  • Der Ver­siche­rungs­ver­trag wird für ein Jahr ab­ge­schlos­sen und ver­län­gert sich je­weils um ein wei­te­res Jahr, wenn der Ver­trag nicht ge­kün­digt wird.
Was muss ich im Schaden­fall tun und welche Unter­lagen wer­den be­nö­tigt?
  • Bei Ein­­tritt des Ver­­siche­­rungs­­falls sollten der Notruf­­service (unter der Telefon­­nummer +49(0)4441 905 4441) zur Bera­­tung und Unter­­stützung ein­­schaltet wer­den, damit für Sie z. B. ein ge­eig­ne­tes Kran­ken­haus ge­sucht wer­den kann und Sie nicht in Vor­leis­tung der Kran­ken­haus­kosten tre­ten müssen. Bei Rück­trans­port aus dem Aus­land und bei Reise­be­treu­ung für Kin­der muss der Not­ruf­ser­vice zur Ver­mei­dung von Leis­tungs­ein­schrän­kun­gen in jedem Fall ein­ge­schal­tet wer­den.
    Bitte sen­den Sie im Scha­den­fall Ihre Be­lege an den ALTE OLDEN­BURGER Kran­ken­ver­siche­rung von 1927 V.V.a.G..
    Reichen Sie immer Ori­gi­nal­unter­la­gen ein; nur gegen Vor­lage der Ori­gi­nale sind wir zur Leis­tung ver­pflich­tet. Darüber hin­aus müssen die ge­for­der­ten und für die Prü­fung der Leis­tungs­pflicht er­for­der­lichen Nach­weise er­bracht sein.

Tarif ARK-S: Auslandsprogramme für junge Leute

Als jun­ger Mensch haben Sie die Chance, Europa und die Welt zu ent­decken. Aus­lands­semes­ter, Sprach­rei­sen und Au-pair- oder Work & Travel-Pro­gramme sind gerade für Schü­ler und Stu­den­ten interes­sant, um neue Pers­pek­ti­ven zu er­öff­nen.
Die Aus­lands­reise­kran­ken­ver­siche­rung für Schü­ler und Stu­den­ten rich­tet sich spe­ziell an junge Men­schen, die für einen be­stimm­ten Zeit­raum (max. 5 Jahre) von oder nach Deutsch­land rei­sen, um im Aus­land oder hier zu stu­die­ren oder zu ar­bei­ten.
Je nach ge­wünsch­ter Ab­siche­rung können Sie inner­halb der Pro­dukt­va­rian­ten „BASIC“, „PROFI“ und „PREMIUM“ ver­schie­de­ne Leis­tungs­pakete nutzen. Der be­son­dere Service unse­rer Not­ruf­nummer er­leich­tert zu­sätz­lich die medi­zi­nische Hilfe vor Ort durch pro­fes­sio­nelle Unter­stützung. Da­durch haben Sie un­ab­hän­gig von Ihren Zie­len immer die Ge­wiss­heit, bestens ab­ge­sichert zu sein. Auf Rei­sen so sicher wie zu Hause!
Bei­träge im Über­blick:
  BASIC PROFI PREMIUM
Monats­bei­trag bis zum 12. Monat 31,00 EUR 39,00 EUR 44,00 EUR
Monats­bei­trag ab dem 13. Monat bis 60. Monat 44,00 EUR 55,00 EUR 64,00 EUR

Schnelle und einfache Hilfe

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.