• Diesel-Skandal

    Diesel-Skandal

    Streitwert im Diesel-Skan­dal steigt auf über sie­ben Mil­liar­den Euro

Der Gesamt­streit­wert aller über die Rechts­schutz­ver­siche­rer ab­ge­wickel­ten Die­sel-Rechts­schutz­fäl­le ist auf gut sie­ben Mil­liar­den Euro ge­stie­gen. Bis Ende Ok­to­ber nah­men über 290.000 Kun­den im Streit mit Auto­her­stel­lern wegen mut­maß­lich ma­ni­pu­lier­ter Ab­gas­wer­te ihre Rechts­schutz­ver­siche­rung in An­spruch.

18. Dezember 2020

Die Versicherer wen­de­ten bis­lang 805,6 Mil­lio­nen Euro für An­walts-, Ge­richts- und Gut­ach­ter­kos­ten auf. Das geht aus der jüngs­ten Er­he­bung des Ge­samt­ver­bands der Deut­schen Ver­siche­rungs­wirt­schaft (GDV) hervor.
„Wir rech­nen damit, dass in den nächs­ten Mo­na­ten noch wei­te­re Fäl­le dazu kom­men wer­den, denn mitt­ler­wei­le wer­den auch zahl­rei­che Ver­fah­ren ge­gen an­de­re Her­stel­ler ge­führt“, sag­te GDV-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Jörg Asmussen. Seit der Zäh­lung im Ok­to­ber 2019 sind damit inner­halb eines Jah­res rund 86.000 Rechts­schutz­fäl­le und wei­te­re Aus­ga­ben von 257 Mil­lio­nen Euro hin­zu­ge­kom­men. Der durch­schnitt­liche Streit­wert pro Die­sel­fall liegt bei rund 24.000 Euro. Ins­ge­samt be­ar­bei­ten die Rechts­schutz­ver­siche­rer jähr­lich über vier Mil­lio­nen Fäl­le und leis­ten dafür rund drei Mil­liar­den Euro.

Höhere Belas­tung für Ver­brau­cher durch stei­gen­de An­walts- und Ge­richts­ge­büh­ren

Neben den Kos­ten durch den Die­sel-Skan­dal kom­men auf die Rechts­schutz­ver­siche­rer im kom­men­den Jahr wei­te­re Be­las­tun­gen zu. Der Bun­des­tag hat im No­vem­ber das Kos­ten­rechts­än­de­rungs­ge­setz ver­ab­schie­det. Damit wer­den zum Jah­res­be­ginn 2021 die ge­setz­lichen An­walts- und Ge­richt­ge­büh­ren sowie Sach­ver­stän­di­gen­kos­ten spür­bar an­ge­ho­ben. Erste Be­rech­nun­gen des GDV gehen von jähr­lichen Kos­ten­stei­ge­run­gen in Höhe von etwa 13 Pro­zent oder rund 390 Mil­lio­nen Euro aus. Gerade mit Blick auf die ver­än­der­te Lage in Fol­ge der Corona-Pan­de­mie, die vie­le Rechts­suchen­de be­reits spür­bar be­las­tet, hatte sich der GDV für eine mo­de­ra­te­re An­pas­sung der Ge­büh­ren aus­ge­sprochen.
 
Denn die mit dem Kos­ten­rechts­än­de­rungs­ge­setz ver­bun­de­nen hö­he­ren Kos­ten tref­fen nicht nur die Ver­siche­rer, son­dern vor allem recht­suchen­de Ver­brau­cher ohne Rechts­schutz­ver­siche­rung. Das hat gerade in der Corona-Pan­de­mie Be­deu­tung, denn es ist mit spür­bar stei­gen­den Rechts­pro­ble­men und -strei­tig­kei­ten zu rech­nen. Darauf deu­ten die zu­letzt spür­bar stei­gen­den Fall­zah­len der Rechts­schutz­ver­siche­rer hin. Diese haben sich in den ersten drei Quar­ta­len 2020 um 14 Pro­zent oder 300.000 er­höht.
Quelle: GDV-Mediendienst

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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