• Starkregen

    Risiko Starkregen

    Überfluteter Keller ist oft nicht versichert

Während die Natur Regen drin­gend braucht, ver­miest der Nie­der­schlag so man­chem die Laune. Mas­si­ver Regen kann so­gar Scha­den an­rich­ten: Bäche tre­ten über die Ufer, Kel­ler lau­fen voll. Haus­be­sit­zer haben dann mit der Ret­tung von Hab und Gut zu tun. Fi­nan­ziel­len Er­satz gibt es nur mit der rich­ti­gen Ver­siche­rung.

22. Oktober 2020

In Deutsch­land reg­net es seit fast 20 Jah­ren immer häu­fi­ger immer stär­ker. Oft­mals sind es eng be­grenz­te Ge­bie­te, auf die Was­ser­mas­sen für we­ni­ge Mi­nu­ten kräf­tig nie­der­pras­seln. „Gerade kur­ze, hef­ti­ge Nie­der­schlä­ge tre­ten in ganz Deutsch­land mit ähn­lich ho­her Wahr­schein­lich­keit auf“, sagt Katharina Lengfeld vom Deut­schen Wet­ter­dienst (DWD).

Regen wird von vie­len unter­schätzt

Obwohl fast über­all mit Stark­re­gen und Über­schwem­mun­gen zu rech­nen ist, unter­schät­zen Haus­be­sit­zer nach An­sicht des Ge­samt­ver­bands der Deut­schen Ver­siche­rungs­wirt­schaft (GDV) das Risiko. Le­dig­lich sechs Pro­zent seien sich des­sen be­wusst, kons­ta­tiert die Bran­chen­ver­tre­tung auf Basis einer Um­frage. Dabei fal­len enor­me Schä­den an – 2018 in Höhe von rund einer hal­ben Mil­liar­de Euro.
Meistens trifft es den Kel­ler. Doch „für Schä­den durch Hoch­was­ser, plötz­liche Un­wet­ter und Stark­re­gen kommt we­der die nor­ma­le Hausrat- noch die Wohn­ge­bäu­de­ver­siche­rung auf“, er­läu­tert Julia Alicia Böhne vom Bund der Ver­sicher­ten. Damit fällt der Schutz weg für das, was ge­mein­hin im Kel­ler unter­ge­bracht ist. Die zer­stör­ten Ge­gen­stän­de müs­sen Haus­be­sit­zer meist aus ei­ge­ner Tasche er­set­zen. Das kann ins Geld gehen, zumal oft­mals nicht nur In­ven­tar in Mit­lei­den­schaft ge­zo­gen ist, son­dern auch das Haus selbst.

Risiko lässt sich ver­sichern

Wer das nicht selbst be­zah­len will, soll­te über eine Ele­men­tar­scha­den­ver­siche­rung nach­den­ken. „Diese gibt es als Zu­satz zur Wohn­ge­bäu­de- be­zie­hungs­wei­se Haus­rat­ver­siche­rung“, sagt Böhne. Die Police deckt so­wohl Natur­ge­fah­ren wie Stark­re­gen, Über­schwem­mung, Schnee­la­wi­nen und Erd­be­ben ab, als auch Rück­stau. Der ent­steht, wenn Was­ser durch die Ka­na­li­sa­tion ins Ge­bäu­de ein­dringt.

Bauliche Maß­nah­men kön­nen helfen

Der Berater des Ver­bands Pri­va­ter Bau­her­ren (VPB) Marc Ellinger em­pfiehlt, be­reits beim Haus­bau auf Schutz vor Was­ser­mas­sen zu ach­ten. Das Ge­bäu­de soll­te so pro­fi­liert sein, dass Was­ser vom Haus weg­läuft, Kel­ler­fens­ter nicht Rich­tung Kel­ler ent­wäs­sern. Eine Rück­stau­siche­rung hält Ellinger für ein Muss. Sie ver­hin­dert, dass Was­ser aus der Ka­na­li­sa­tion ins Haus zu­rück­fließt. Ent­we­der die Licht­schäch­te oder die Kel­ler­fens­ter soll­ten bei Druck­wasser oder auf­stauen­dem Sicker­wasser druck­was­ser­dicht aus­ge­bil­det sein.

Wartung doku­men­tie­ren

Kommt den­noch Was­ser rein, greift die Ele­men­tar­scha­den­ver­siche­rung. Vor­aus­set­zung sei zum Beispiel, dass der Ei­gen­heim­be­sit­zer die Rück­stau­siche­rung re­gel­mä­ßig be­tä­ti­ge und war­ten lasse. „Das ver­ges­sen sie alle“, warnt Ellinger aus Er­fah­rung. Die War­tung ist zu do­ku­men­tie­ren, des­halb am bes­ten die Rech­nung auf­he­ben.
 
Foto: Franz-Peter Tschauner/dpa/dpa-tmn

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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