• Frostschäden

    Jährlicher Frost­scha­den in Höhe von 115 Mil­lio­nen Euro

    5 Tipps zur Prävention

Jedes Jahr ver­ur­sachen ein­ge­fro­re­ne Was­ser­lei­tun­gen durch­schnitt­lich bis zu 32.000 ver­sicher­te Schä­den in Deutsch­land. Das geht aus Be­rech­nun­gen des Ge­samt­ver­bands der Deut­schen Ver­siche­rungs­wirt­schaft (GDV) hervor.

18. Januar 2024

Somit entsteht im Schnitt eine jähr­liche Scha­dens­summe von rund 115 Mil­lio­nen Euro. „Etwa zwei bis drei Pro­zent aller Lei­tungs­was­ser­schä­den wer­den durch Frost ver­ur­sacht“, sagt GDV-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Jörg Asmussen. „2022 haben die Wohn­ge­bäu­de­ver­siche­rer für 1,1 Millionen Lei­tungs­was­ser­schä­den über 3,8 Mil­liar­den Euro an ihre Kun­den ge­zahlt.“
Angesichts der win­ter­lichen Tem­pe­ra­tu­ren in Deutsch­land rät der GDV allen Haus­be­sit­zern, ihre Was­ser­lei­tun­gen auf aus­rei­chen­den Frost­schutz zu über­prü­fen. Be­reits mit ein­fachen Mit­teln kön­nen ein­ge­fro­re­ne und ge­platz­te Was­ser­lei­tun­gen und teure Schä­den ver­mie­den werden.

Frostschäden effek­tiv vor­beugen

  • Ausreichend heizen: So simpel wie wich­tig ist es, dass alle Räume genug be­heizt wer­den, um ein Ein­frie­ren der Lei­tun­gen zu ver­hin­dern. Das gilt ins­be­son­dere für wenig ge­nutz­te Räu­me wie Kel­ler-, Vor­rats- oder Ab­stell­räume, Gäste­zim­mer und Gäste-WCs. Das Hei­zungs­ven­til soll­te nie voll­stän­dig ge­schlos­sen werden.
  • Nicht auf den Frost­wäch­ter ver­lassen: Die Frost­schutz­stel­lung (*-Markierung) am Heiz­kör­per­ven­til bie­tet nur be­ding­ten Schutz. Zwar schützt sie die Heiz­kör­per selbst vor Frost, die Rohre je­doch nicht. So kön­nen Rohre, die wei­ter ent­fernt vom Heiz­kör­per lie­gen, bei sehr kal­ten Tem­pe­ra­tu­ren einfrieren.
  • Wasserleitungen leeren: Lei­tun­gen, die im Außen­be­reich oder in dauer­haft un­be­heiz­ten Räu­men lie­gen, soll­ten vom Was­ser ge­trennt und ent­leert werden, um Frost­schä­den zu ver­hin­dern.
  • Isolie­rung ver­bes­sern: Un­dich­te Fens­ter oder Außen­türen soll­ten iso­liert wer­den, damit Was­ser­lei­tun­gen nicht durch kalte Zug­luft ein­frie­ren kön­nen. Keller­fens­ter sind hier eine häu­fige Schwach­stelle, die Haus­be­sit­zer drin­gend über­prüfen sollten.
  • Wasserrohre schützen: Frei­lie­gen­de Was­ser­­rohre und -spei­cher soll­ten mit Iso­lier­ma­te­rial vor Kälte ge­schützt werden.

Versicherungsschutz bei Frost­schäden

Sind trotz Prä­ven­tion Lei­tun­gen ein­ge­fro­ren, greift die Wohn­ge­bäu­de­ver­siche­rung. Diese deckt Schä­­den am Ge­bäu­de ab, die durch ge­platz­te Was­ser­rohre ent­ste­hen. Dazu zäh­len Schä­den an was­ser­füh­ren­den Lei­tun­gen, Heiz­kör­pern, Wasch- und Spül­ma­schi­nen sowie Klima- und Wärmepumpen.
Quelle: GDV-Medieninformation

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