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Mit dem Auto in den Urlaub
Packliste für den Sommerurlaub
Das sollten Autofahrer für den Sommerurlaub nicht vergessen
Sonne, Strand und Meer – Millionen Deutsche zieht es in den Sommermonaten in die Ferne. Laut ADAC Reise-Monitor 2018 planen 45 % der Deutschen ihre Haupturlaubsreise mit dem eigenen Auto. Aber was ist, wenn man im Ausland einen Unfall hat? „Um im Notfall gut vorbereitet zu sein, sollte man im Vorfeld nicht nur überprüfen, ob das Auto die technischen Voraussetzungen für eine längere Reise erfüllt und richtig beladen ist. Auch der eigene Versicherungsschutz und der des Autos müssen den Anforderungen für eine Auslandsreise entsprechen“, rät Michael Willers von der Öffentlichen Oldenburg.
01. Juni 2018
Plant man eine Reise innerhalb der EU und der Schweiz, reicht der nationale Führerschein aus. Wer im Urlaub mit dem Auto die EU verlässt, sollte zusätzlich den internationalen Führerschein beim Straßenverkehrsamt beantragen. Dieser kostet je nach Kommune circa 15 EUR und ist drei Jahre gültig. Ein weiteres wichtiges Dokument ist die grüne Versicherungskarte. Zwar genügt seit 1974 in vielen Ländern das amtliche Kfz-Kennzeichen als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung. Allerdings verlangen Polizisten in einigen europäischen Ländern wie Italien, trotz des Abkommens auch bei einem Unfall oder einer Kontrolle die grüne Karte. Sie dient dann als Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung und enthält die wichtigsten Daten über das Fahrzeug, den Halter und die Versicherung sowie Adressen von Ansprechpartnern. Diese Informationen vereinfachen die Abwicklung bei einem Unfall im Ausland. „Die Karte gilt drei Jahre. Daher sollte man vor jeder Reise prüfen, ob die grüne Versicherungskarte noch aktuell ist. Es gibt aber auch Länder, in denen die Karte nicht akzeptiert wird. Daher sollte man sich vorab mit seinem Versicherungsberater in Verbindung setzen und sich informieren, ob die grüne Karte im Urlaubsland gültig ist.
Europäischer Unfallbericht gehört mit ins Handschuhfach
„Kommt es im Ausland trotz aller Sicherheitsvorkehrungen zu einem Unfall, ist es sinnvoll, neben der grünen Versicherungskarte auch zwei europäische Unfallberichte in der eigenen und in der Sprache des Urlaubslandes griffbereit im Handschuhfach zu haben“, rät Michael Willers von der Öffentlichen Oldenburg. In diesem Bericht kann jeder in seiner Sprache eintragen, was passiert ist. Das Dokument wird von Behörden und Versicherungen in verschiedenen Sprachen kostenlos zur Verfügung gestellt. Dadurch lassen sich Verkehrsunfälle einfacher abwickeln. „Wenn nach einem Autounfall eine Reparatur nötig ist, sollte man eine Reparatur vor Ort in Anspruch nehmen. Dies ist meist der günstigere Weg als ein teurer Rücktransport nach Deutschland. „In solchen Situationen sollte man direkt seinen Versicherungsberater anrufen und über die verschiedenen Möglichkeiten der Reparatur sprechen.“
Auslandsreisekrankenversicherung – Schutz im Notfall
Gerade nach einem Autounfall ist es wichtig, kein Risiko einzugehen und sich sofort von einem Arzt untersuchen zu lassen. Um in einem solchen Fall auch im Ausland umfassend ärztlich betreut zu werden, ohne selbst für die Leistungen aufkommen zu müssen, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung notwendig. „Eine Auslandsreisekrankenversicherung hilft bei Krankheit oder Unfällen im Urlaub. Für einen geringen Betrag sind dann die Kosten einer medizinischen Untersuchung, Behandlung und je nach Vertrag auch eines Krankenrücktransportes nach Deutschland abgesichert“, so Michael Willers.