• Hagel trifft Auto: besser gut versichert.

    Stür­mische Nacht mit bitterem Ende.

    Wer zahlt bei Hagel­schä­den am Auto?

Sturm, Ge­witter und kräf­ti­ger Hagel: Manch Auto­fah­rer steht nach einem sol­chen Un­wetter vor einem ech­ten und oft sehr teu­ren Pro­blem – in Form von Beu­len, Del­len oder so­gar einer zer­schmet­ter­ten Wind­schutz­schei­be. Nach dem ersten Schreck stellt sich vor allem eine Fra­ge: Über­nimmt meine  Kfz-Ver­siche­rung eigent­lich die Kosten?

02. Januar 2019

Nur die Kaskoversicherung schützt.

Eine Haft­pflicht­ver­siche­rung allein reicht nicht.

Die schlech­te Nach­richt zu­erst: Haben Sie für Ihren Wa­gen ledig­lich eine  Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung ab­ge­schlos­sen, müssen Sie die Kosten für einen Hagel­scha­den sel­ber tra­gen. Auf der siche­ren Seite sind Sie hin­ge­gen, wenn Sie zu­sätz­lich über eine  Teil- oder Voll­kasko­ver­siche­rung ver­fügen. Beide kommen in der Re­gel für die Re­pa­ra­tur­kosten auf, ab­züg­lich der ggf. ver­ein­bar­ten Selbst­be­teili­gung. Selbst mit einer Voll­kasko­ver­siche­rung wird ein solcher Scha­den dabei wie ein Teil­kasko­fall be­han­delt. Er wirkt sich also nicht auf den Scha­den­frei­heits­ra­batt aus.

Der wich­tigs­te Schritt: eine schnelle Scha­den­mel­dung.

So­bald Sie einen Hagel­scha­den be­mer­ken oder auch nur ver­mu­ten, soll­ten Sie ihn schnellst­mög­lich Ihrer Ver­siche­rung mel­den. Er muss ein­deu­tig in zeit­lichen Zu­sammen­hang mit dem Hagel­schauer ge­bracht wer­den können. Besten­falls do­ku­men­tie­ren Sie zu­dem so­fort alle Dellen, in­dem Sie z. B. Smart­phone-Bil­der aus ver­schie­de­nen Pers­pek­ti­ven machen. Die Ver­siche­rung stellt an­schlie­ßend einen Gut­ach­ter, der Ihren Wagen be­ur­teilt. An einem ge­wasche­nen Fahr­zeug lassen sich Schä­den da­bei übri­gens deut­lich besser er­kennen. Wich­ti­ger Tipp: Be­auf­tra­gen Sie auf kei­nen Fall in Eigen­regie einen Sach­ver­stän­di­gen – die Kosten dafür müss­ten Sie selbst über­neh­men.
Smartphone-Bilder zur Schadendokumentation.

Und wenn die Ver­siche­rung nicht zahlt?

Leider kommt es ins­be­son­de­re bei Hagel­schä­den immer wie­der zu Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten zwischen Ver­siche­rung und Ver­siche­rungs­neh­mer. So kann es z. B. sein, dass der Gut­ach­ter einen Scha­den nicht an­er­kennt oder bei der Kosten­kal­ku­la­tion von einer güns­ti­gen Re­pa­ra­tur­me­tho­de – Stich­wort „smart repair“ – aus­geht. Hal­ten Sie die Ein­schät­zung für un­ver­hält­nis­mäßig, können Sie nach Para­graf 14 der All­ge­mei­nen Be­din­gun­gen für die Kraft­fahrt­ver­siche­rung das Ur­teil eines Sach­ver­stän­di­gen-Aus­schusses ver­lan­gen – den Fall also er­neut prü­fen lassen. Wird dabei aller­dings zu Ihren Un­guns­ten ent­schie­den, liegt die Kosten­über­nahme bei Ihnen.

Kosten­er­stat­tung bis zum Wie­der­be­schaf­fungs­wert.

Stellt der Sach­ver­stän­dige einen Hagel­schaden an Ihrem Wagen fest, kal­ku­liert er die Re­pa­ra­tions­kosten und fer­tigt ein Gut­ach­ten an, das der Ver­siche­rung zu­kommt. Sie er­hal­ten eine Kopie, mit der Sie eine Werk­statt auf­suchen können. Gut zu wissen ist da­bei, dass die Ver­siche­rung die Kosten immer nur bis zur Höhe des Wie­der­be­schaf­fungs­werts über­nimmt. Wird die­ser von den Re­pa­ra­tur­kosten über­schrit­ten, han­delt es sich um einen wirt­schaft­lichen Total­scha­den. Dann er­stat­tet die Ver­siche­rung nur die Diffe­renz zwischen dem Wie­der­be­schaf­fungs­wert und dem Rest­wert des Wa­gens.
Fachmännische Kalkulation durch einen Gutachter.

Sie wäh­len zwischen Re­pa­ra­tur und Geld.

Ob Sie Ihren Wa­gen letzt­lich re­pa­rie­ren lassen oder nicht, bleibt Ihnen über­lassen. Wenn Ihr Wa­gen noch fahr­tüch­tig ist und klei­ne­re Dellen Sie nicht stö­ren, kön­nen Sie auch da­von ab­sehen. In die­sem Fall kommt es zu einer so ge­nann­ten fik­ti­ven Ab­rech­nung der Re­pa­ra­tur­kosten und die Scha­dens­summe wird Ihnen direkt aus­ge­zahlt – ab­züg­lich der Mehr­wert­steuer. Gerade bei neue­ren Fahr­zeu­gen em­pfiehlt sich je­doch eine fach­ge­rech­te Re­pa­ra­tur, um eine Wert­min­de­rung des Wagens zu ver­hin­dern.

Übrigens:

Eine um­fassen­de Teil- oder Voll­kasko­ver­siche­rung greift nicht nur bei Hagel­schä­den, son­dern er­stat­tet auch Schä­den durch an­de­re Natur­ge­wal­ten wie z. B. Sturm ab Wind­stärke 8 oder Blitz­schlag.

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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