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Nachbarschaftshilfe
Wer haftet eigentlich?
Renovierungsarbeiten, Hilfe bei der Gartenarbeit oder Blumen gießen – kleine Gefälligkeiten unter Nachbarn sind für viele selbstverständlich. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der öffentlichen Versicherer, haben 62% aller Befragten in den letzten zwölf Monaten ihren Nachbarn geholfen. Dabei machen sich hilfsbereite Menschen meist weniger Gedanken um Haftungsfragen. Erst wenn bei Renovierungsarbeiten der neue Wohnzimmerschrank oder beim Baumfällen das neue Auto beschädigt werden, stellt sich die Frage, wer den Schaden bezahlen muss.
02. Januar 2019
Blumen gießen gehört laut der YouGov-Umfrage zu den häufigsten Gefälligkeiten unter Nachbarn (41%). Als zweithäufigste Gefälligkeit wurde Hilfe im Garten genannt (31%). Aber auch beim Einkaufen (29%), am PC (23%) oder bei Handwerksarbeiten (21%) greifen sich Nachbarn immer wieder gerne unter die Arme. Allerdings gaben nur 24% aller Befragten an, im Vorfeld besprochen zu haben, wer im Schadenfall für die Kosten aufkommt. Bleibt die Haftungsfrage aber ungeklärt und geht dann doch etwas schief, ist der Schaden für den Nachbarn ärgerlich und für den Helfer, der es eigentlich nur gut gemeint hat, sehr unangenehm.
Hilfe aus Gefälligkeit
Wer haftet aber, wenn etwas passiert? Grundsätzlich gilt: Wer das Eigentum eines anderen vorsätzlich beschädigt, ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch zu Schadensersatz verpflichtet. Bei der Nachbarschaftshilfe geht der Gesetzgeber aber davon aus, dass bei der Hilfe von Nachbarn, Freunden und Bekannten aus Gefälligkeit ein stillschweigender Haftungsausschluss vorliegt. „Dann gehen Richter automatisch davon aus, dass derjenige, dem geholfen wurde, auf Schadensersatzansprüche verzichtet“, erklärt Markus Wolf, Haftpflichtexperte der Öffentlichen Oldenburg Außerdem kommt es auch darauf an, ob ein Nachbar nur einmal aus Gefälligkeit oder regelmäßig aushilft. Wenn man z. B. beim Baby- oder Haussitting kontinuierlich hilft, ist dies keine Gefälligkeit. „Um die passende Absicherungsmöglichkeit zu finden, empfiehlt es sich mit seinem Haftpflichtversicherer zu sprechen“, sagt Wolf.
Wann die Versicherung bei Gefälligkeitsschäden zahlt
„Leider können Gefälligkeiten unter Nachbarn das gute Verhältnis stark beschädigen und sogar vor Gericht landen“, erklärt Markus Wolf. Die YouGov-Umfrage zeigte, dass 62% der Befragten noch nicht einmal wissen, ob ihre Haftpflichtversicherung Gefälligkeitsschäden absichert. „Damit also weder das gute Verhältnis zu den Nachbarn gestört wird noch ein finanzieller Schaden entsteht, sollte man sich bei seinem Versicherungsexperten informieren, ob bei der Privat-Haftpflichtversicherung auch Gefälligkeitsschäden abgesichert sind“, empfiehlt der Haftpflichtexperte. Denn nur so ist der Versicherungsnehmer gegen Sachschäden bei Gefälligkeiten bis zu einer bestimmten Schadenhöhe abgesichert. Wird dann beim Baumfällen das neue Gartenhäuschen beschädigt, kommt die eigene Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. „Es empfiehlt sich aber generell, ob bei Gartenarbeiten oder beim Blumen gießen, vorher mit den Nachbarn zu besprechen, wer im Schadenfall haftet“, rät Wolf.
Die Befragung
Alle Umfrage-Daten wurden von der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag der öffentlichen Versicherer bereitgestellt. An der Befragung zwischen dem 04.06. und dem 06.06.2018 nahmen 2055 Personen teil. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab einem Alter von 18 Jahren.