• Nachbarschaft trifft sich auf der Straße

    Nachbarschafts­hilfe

    Wer haftet eigentlich?

Reno­vie­rungs­ar­bei­ten, Hilfe bei der Gar­ten­ar­beit oder Blumen gie­ßen – kleine Ge­fällig­kei­ten unter Nach­barn sind für viele selbst­ver­ständ­lich. Laut einer Um­frage des Mei­nungs­for­schungs­ins­ti­tuts YouGov im Auf­trag der öffent­lichen Ver­siche­rer, haben 62% aller Be­frag­ten in den letz­ten zwölf Mona­ten ihren Nach­barn ge­hol­fen. Dabei machen sich hilfs­be­reite Men­schen meist weni­ger Ge­dan­ken um Haf­tungs­fra­gen. Erst wenn bei Reno­vie­rungs­ar­bei­ten der neue Wohn­zimmer­schrank oder beim Baum­fäl­len das neue Auto be­schä­digt wer­den, stellt sich die Frage, wer den Scha­den be­zah­len muss.

02. Januar 2019

Blumen gie­ßen ge­hört laut der YouGov-Um­frage zu den häu­figs­ten Ge­fällig­kei­ten unter Nach­barn (41%). Als zweit­häu­figs­te Ge­fällig­keit wurde Hilfe im Gar­ten ge­nannt (31%). Aber auch beim Ein­kau­fen (29%), am PC (23%) oder bei Hand­werks­ar­bei­ten (21%) grei­fen sich Nach­barn immer wie­der gerne unter die Arme. Aller­dings ga­ben nur 24% aller Be­frag­ten an, im Vor­feld be­spro­chen zu haben, wer im Scha­den­fall für die Kos­ten auf­kommt. Bleibt die Haf­tungs­frage aber un­ge­klärt und geht dann doch etwas schief, ist der Scha­den für den Nach­barn ärger­lich und für den Hel­fer, der es eigent­lich nur gut ge­meint hat, sehr un­an­ge­nehm.

Hilfe aus Ge­fällig­keit

Wer haf­tet aber, wenn etwas passiert? Grund­sätz­lich gilt: Wer das Eigen­tum eines an­de­ren vor­sätz­lich be­schä­digt, ist laut Bürger­lichem Gesetz­buch zu Scha­dens­er­satz ver­pflich­tet. Bei der Nach­bar­schafts­hilfe geht der Ge­setz­geber aber davon aus, dass bei der Hilfe von Nach­barn, Freun­den und Be­kann­ten aus Ge­fällig­keit ein still­schwei­gen­der Haf­tungs­aus­schluss vor­liegt. „Dann gehen Rich­ter auto­ma­tisch davon aus, dass der­je­ni­ge, dem ge­hol­fen wurde, auf Scha­dens­er­satz­an­sprüche ver­zich­tet“, er­klärt Markus Wolf, Haft­pflicht­ex­perte der Öffent­lichen Olden­burg Außer­dem kommt es auch darauf an, ob ein Nach­bar nur ein­mal aus Ge­fällig­keit oder regel­mäßig aus­hilft. Wenn man z. B. beim Baby- oder Haus­sit­ting kon­ti­nuier­lich hilft, ist dies keine Ge­fällig­keit. „Um die pas­sen­de Ab­siche­rungs­mög­lich­keit zu fin­den, em­pfiehlt es sich mit sei­nem Haft­pflicht­ver­siche­rer zu spre­chen“, sagt Wolf.

Wann die Ver­siche­rung bei Ge­fällig­keits­schä­den zahlt

 „Leider können Ge­fällig­kei­ten unter Nach­barn das gute Ver­hält­nis stark be­schä­di­gen und sogar vor Gericht lan­den“, er­klärt Markus Wolf. Die YouGov-Umfrage zeigte, dass 62% der Be­frag­ten noch nicht ein­mal wissen, ob ihre Haft­pflicht­ver­siche­rung Ge­fällig­keits­schä­den ab­sichert. „Damit also weder das gute Ver­hält­nis zu den Nach­barn ge­stört wird noch ein finan­ziel­ler Scha­den ent­steht, sollte man sich bei sei­nem Ver­siche­rungs­ex­per­ten in­for­mie­ren, ob bei der Privat-Haft­pflicht­ver­siche­rung auch Ge­fällig­keits­schä­den ab­ge­sichert sind“, em­pfiehlt der Haft­pflicht­ex­perte. Denn nur so ist der Ver­siche­rungs­neh­mer gegen Sach­schä­den bei Ge­fällig­kei­ten bis zu einer be­stimm­ten Scha­den­höhe ab­ge­sichert. Wird dann beim Baum­fällen das neue Gar­ten­häus­chen be­schä­digt, kommt die eigene Haft­pflicht­ver­siche­rung für den Scha­den auf. „Es em­pfiehlt sich aber ge­ne­rell, ob bei Gar­ten­ar­bei­ten oder beim Blumen gie­ßen, vor­her mit den Nach­barn zu be­spre­chen, wer im Scha­den­fall haftet“, rät Wolf.

Die Befra­gung

Alle Umfrage-Daten wur­den von der YouGov Deutsch­land GmbH im Auf­trag der öffent­lichen Ver­siche­rer bereit­ge­stellt. An der Be­fra­gung zwischen dem 04.06. und dem 06.06.2018 nah­men 2055 Per­so­nen teil. Die Er­geb­nisse wur­den ge­wich­tet und sind re­prä­sen­ta­tiv für die deutsche Be­völ­ke­rung ab einem Alter von 18 Jahren.

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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