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    FAQ´s

Alle Fra­gen zu unse­rer Haus­rat­ver­siche­rung

Wer braucht eine Haus­rat­ver­sicher­ung?
  • Eine Haus­rat­ver­siche­rung macht umso mehr Sinn, je mehr Be­sitz vor­han­den ist und je wert­voller die­ser ist. Möbel, Geräte, Wert­gegen­stände und ande­res Inven­tar summie­ren sich leicht zu er­staun­lichen Wer­ten, die auch schnell mal unter­schätzt wer­den.

    Be­reits für eine Ein­zimmer­woh­nung ist es em­pfehlens­wert eine Haus­rat­ver­siche­rung ab­zu­schlie­ßen.

Was ist ver­sichert?
  • Ver­­­sichert sind inner­­halb Ihrer Woh­nung Gegen­­­stände:

    • zur Ein­­­rich­tung (z. B. Möbel)
    • zum Ge­­brauch (z. B. Kleidung)
    • zum Ver­­brauch (z. B. Lebens­­mittel)
Wogegen ist der Hausrat versichert?
  • Ver­sichert ist Ihr Haus­rat gegen Schäden durch:

        • Feuer (Brand, Blitz­schlag, Ex­plosion, Im­plosion, An­prall von Fahr­zeugen)
        • Über­spannungs­schäden durch Blitz
        • Ein­bruch­dieb­stahl, Beraubung und Van­dalismus nach einem Ein­bruch oder bei Be­raubung
        • Wasser­schäden (Leitungs­wasser), Sturm und Hagel

    Darüber hinaus sind sämtliche Kosten ver­sichert, die zur Schaden­minderung oder Schaden­beseitigung an­fallen.

Was be­deu­tet Neu­wert­ver­siche­rung?
  • Ent­steht Ihnen ein Haus­rat­scha­den, er­hal­ten Sie den Wieder­be­schaf­fungs­wert und können eine be­schä­digte Sache mit einer neuen Sache glei­cher Art und Güte er­setzen. Unsere dyna­mischen Tari­fe be­rück­sichti­gen d­abei Preis­ver­ände­run­gen.

Ich habe eine Wohn­ge­bäude­ver­siche­rung. Wozu brauche ich eine Haus­rat­ver­siche­rung?
  • Die Wohn­ge­bäude­ver­siche­rung über­nimmt die Kosten für Schä­den, die an Ihrem Haus ent­ste­hen. Stellen Sie Ihr Haus doch ein­mal ge­dank­lich auf den Kopf. Alles, was nun heraus­fallen würde, ge­hört zum Haus­rat und sichert die Haus­rat­ver­siche­rung ab, z. B. Möbel, Tep­piche, Ges­chirr, Fern­seher, Lap­top, Klei­dung und so wei­ter.

    Übri­gens, bei einem Wohn­ge­bäude­scha­den ent­ste­hen fast immer auch Schä­den am Haus­rat, die nur die Haus­rat­ver­siche­rung er­setzt.

Welche Ver­siche­rungs­summe wähle ich?
  • Die meisten Menschen unter­schätzen den Wert ihres Haus­haltes und laufen hier­durch Gefahr, im Schaden­fall nicht aus­reichend ver­sichert zu sein. Sie können dies ver­meiden, indem Sie ent­weder einen Unter­ver­sicherungs­verzicht mit pauschal 650 EUR pro m² ver­ein­baren oder eine indi­viduelle Wert­ermittlung mit einem unserer Berater vor Ort vor­nehmen.

Ab wann brauche ich eine eigene Haus­rat­ver­siche­rung?
  • Eine eige­ne Haus­rat­ver­siche­rung ist auch für junge Leute wich­tig und zwar immer dann, wenn Sie wert­vollen Haus­rat zu Hause haben – z.B. teure elek­tro­nische Gerä­te.

    So­lange Ihre Kin­der in Ihrem Haus­halt woh­nen, sind sie bei Ihnen mit­ver­sichert. Zu­dem ist eine Mit­ver­siche­rung bei Um­zug in ein Stu­den­ten­wohn­heim oder WG-Zimmer wäh­rend der Aus­bil­dung, dem Wehr­dienst oder dem Stu­dium unter be­stimm­ten Voraus­setzun­gen mög­lich. Hier­bei soll­te je­doch der Ver­siche­rer über die ge­än­der­te Wohn­situa­tion infor­miert wer­den, so­dass der Ver­trag ent­sprechend an­ge­passt wer­den kann.

    Prü­fen Sie am besten mit Ihren El­tern und unserem Ver­siche­rungs­be­ra­ter vor Ort Ihren Ver­siche­rungs­schutz.

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Ist mein Haus­rat auch außer­halb der Woh­nung ver­sichert, z. B. auf Rei­sen?
  • Ihr Ver­siche­rungs­schutz (Außen­ver­siche­rung) er­streckt sich auch auf Sachen, die sich bis zu drei Mona­te vorüber­gehend außer­halb der ver­sicher­ten Woh­nung be­fin­den – sogar welt­weit, wenn Sie z. B. auf Welt­reise gehen.

    Und was ist mit Inven­tar außer­halb der Woh­nung aber noch auf dem Grund­stück? In unserem Spezial-Paket endet Ihr Haus­rat-Ver­siche­rungs­schutz nicht an der Terrassen­tür. Und so sind, neben vielen ander­en Din­gen wie Wäsche und Klei­dung, auch Ihre Garten­möbel oder Garten­ge­räte auf dem Ver­siche­rungs­grund­stück gegen alle ver­sicher­ten Ge­fah­ren und sogar gegen ein­fachen Dieb­stahl bis 6.000 EUR mit­ver­sichert.

Was ist der Unterversicherungsverzicht und welchen Vorteil habe ich dadurch?
  • Bei­spiel für eine Unter­ver­sicherung:
    Ihre Ver­sicherungs­summe wurde indi­viduell er­mittelt und beträgt 40.000 EUR bei 153 qm. Der eigent­liche Wert Ihres Haus­rates beträgt jedoch 80.000 EUR. Somit wäre nur „die Hälfte“  ver­sichert.
    Bei einer Schaden­regulierung würde dem­nach auch nur „die Hälfte“ Ihres Schadens be­zahlt werden.

    Daher em­pfehlen wir Ihnen die Pauschale Ab­sicherung von 650 EUR pro m² und ver­zichten im Schaden­fall auf die An­rechnung einer Unter­ver­sicherung.

Was be­deu­tet Er­satz zum Neu­wert?
  • Er­satz zum Neu­wert be­deu­tet für Sie, dass Sie be­schä­dig­te oder zer­störte Sachen, die nicht repa­ra­bel sind, neu kau­fen können zum dann gel­ten­den Preis. Ihre Haus­rat­ver­siche­rung über­nimmt in dem Fall die Kosten für den Neu­kauf oder für die Re­pa­ra­tur, wenn diese mög­lich ist.
    Für den Er­satz zum Neu­wert spielt der ur­sprüng­liche An­schaffungs­preis der be­schä­dig­ten oder zer­stör­ten Sachen keine Rolle. Sie er­hal­ten im Scha­dens­fall immer den Be­trag, der zur Wieder­be­schaffung not­wen­dig ist.

Was be­deu­tet gro­be Fahr­lässig­keit?
  • Gro­be Fahr­lässig­keit ist die Ver­letzung der er­for­der­lichen Sorg­falt in einem be­son­ders ho­hen Maße. So ist es z. B. grob fahr­lässig, Fett un­be­auf­sich­tigt auf dem Herd zu er­hitzen oder eine Kerze an­zu­zün­den und dann aus dem Haus zu ge­hen. Ver­ur­sachen Sie den Scha­den grob fahr­lässig, sieht das Ge­setz in der Regel eine Kür­zung der En­tschä­di­gungs­leistung vor. Wenn Sie sich für das Spezial-Paket unserer Haus­rat­ver­siche­rung ent­schei­den, ver­zich­ten wir auf eine solche Kür­zung.

Wie sind Fahr­räder ver­sichert? Was gilt für Elek­tro­fahr­räder?
  • Fahr­räder können auch ge­gen ein­fachen Dieb­stahl ver­sichert wer­den. Voraus­set­zung ist, dass Sie das Fahr­rad mit einem sepa­ra­ten Schloss ge­sichert haben. Darüber hin­aus müssen Sie den Dieb­stahl um­ge­hend bei der Poli­zei an­zei­gen und An­schaf­fungs­be­lege sowie die Rahmen­nummer vor­legen. Die­ser Ein­schluss gilt auch für Elek­tro­fahr­räder mit einer elek­trischen Tret­unter­stüt­zung bis 25 km/h. Schnel­lere Pede­lecs bzw. E-Bikes gel­ten als Kraft­fahr­zeuge und müssen sepa­rat ver­sichert wer­den.

Was passiert mit mei­ner Haus­rat­ver­siche­rung, wenn ich um­ziehe?
  • Tei­len Sie uns bitte Ihre neue An­schrift und Ihre neue Wohn­fläche mit, wenn Sie um­zie­hen. Ihre Haus­rat­ver­siche­rung zieht dann so­zu­sagen mit Ihnen um - und bie­tet für eine Über­gangs­zeit sogar Ver­siche­rungs­schutz so­wohl für die alte als auch die neue Woh­nung.

Ich habe eine be­son­ders wert­volle Schmuck- oder Mün­zen­samm­lung. Ist das auch ver­sichert?
  • Ja. Bitte beach­ten Sie je­doch, dass für be­stimm­te Sachen wie z. B. Schmuck oder Mün­zen be­son­dere Ent­schädi­gungs­­gren­zen gel­ten. Die Gren­zen sind ab­hän­gig von der Tarif­varian­te der Haus­rat­­ver­siche­rung bei der Öffent­lichen Olden­burg und können bei Be­darf wei­ter er­höht wer­den.

Was ist mit mei­nen Com­puter­daten, sind die auch ver­sichert?
  • Ja, in dem Spezial-Paket sowie dem Sicher­heits-Paket er­statten wir Ihnen für die Wieder­her­stel­lung pri­va­ter Com­puter­daten nach einem Ver­siche­rungs­fall bis zu 3.000 EUR.

Sind die Sachen in meiner Gara­ge auch ver­sichert, wenn diese nicht un­mittel­bar auf dem Grund­stück ist?
  • Ja, so­fern die Gara­ge im Um­kreis von 3 km von der ver­sicher­ten Woh­nung liegt.

Ist mein Ge­päck im Ur­laub auch ver­sichert?
  • Ihr Haus­rat ist auch dann ver­sichert, wenn er sich vorüber­gehend außer­halb der Woh­nung be­fin­det - also ist auch Ihr Reise­ge­päck ver­sichert. Bitte beach­ten Sie, dass hier­bei teil­weise be­son­dere Ent­schädi­gungs­gren­zen und ande­re Be­son­der­hei­ten gel­ten können.

Sind die Sachen in einer Miet­lager­box ver­sichert?
  • Im Rah­men der so­ge­nann­ten Außen­ver­siche­rung können auch Sachen ver­sichert sein, die in einer Miet­lager­box ein­ge­lagert sind, oft be­nö­ti­gen Sie je­doch eine sepa­rate Ver­siche­rung. Bitte wen­den Sie sich in diesen Fällen darum an einen unserer Bera­ter.

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Was passiert, wenn meine Woh­nung auf­grund eines ver­sicher­ten Scha­dens­falles un­be­wohn­bar wird?
  • In diesen Fällen können Sie in ein Hotel aus­weichen, und wir über­neh­men die er­for­der­lichen Kosten da­für.

Wie melde ich einen Ver­siche­rungs­fall?
  • Mel­den Sie den Scha­den form­los per Tele­fon (0441 2228 900), E-Mail, Fax (0441 2228 444), Brief (Öffent­liche Olden­burg, Staugraben 11, 26122 Olden­burg) oder kommen Sie per­sön­lich in der Ge­schäfts­stelle vor­bei. Wich­tig ist, dass Sie uns den Scha­den mög­lichst schnell mel­den und be­schä­dig­te Sachen auf­be­wah­ren.

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Ist mein Ge­wächs­haus in der Glas­ver­siche­rung ver­sichert?
  • Ja, mein pri­vat ge­nutz­tes Ge­wächs­haus bis zu einem Wert von 3.000 EUR ist in der Haus­halt-Glas-Ver­siche­rung mit­ver­sichert.

Ist in der Glas­ver­siche­rung auch mein Gar­ten­haus ein­ge­schlossen?
  • Nein, es ist immer nur das Glas des Wohn­ge­bäu­des ­versichert.

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