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    FAQ´s

Alle Fra­gen zu unse­rer Unfall­ver­siche­rung

Wel­chen Ver­siche­rungs­schutz bie­tet die Öffent­liche Olden­burg?
  • Wir leis­ten nicht nur bei „klas­si­schen“ Un­fällen – also bei Er­eig­nissen, die von außen auf den Kör­per ein­wir­ken – son­dern z. B. auch bei:

    • er­höh­ter Kraft­an­stren­gung
    • Un­fällen durch Herz­in­farkt oder Schlag­an­fall
    • Ver­gif­tun­gen in­folge Ein­nahme fester oder flüssi­ger Stoffe durch den Schlund
    • Er­frie­run­gen
    • be­stimm­ten Infek­tio­nen, Toll­wut, Wund­starr­krampf und Zecken­stich
Welche Leistungen können versichert werden?
  • Sie sind vor den Fol­gen eines Un­falles im Be­ruf und in der Frei­zeit ge­schützt.

    Kapital­leis­tung

    • Wahl­­weise Ver­ein­ba­rung von Mehr­leis­tun­gen bis zu 150.000 EUR ab 90 % Inva­lidi­tät
    • schon ab 1 % In­va­lidi­tät – Stei­gen­de Leis­tun­gen bei schwe­ren Ver­letzun­gen bei Ab­schluss einer Pro­gres­sions­staffel von 350 % oder 500 %

    Monat­liche Unfall-Rente

    Bei schwer­wie­gen­den Ver­letzun­gen bie­tet die monat­liche Unfall-Rente zu­sätz­lichen Schutz - ein Leben­lang. Sie können wäh­len:

    • Unfall Rente ab 33 % Inva­lidi­täts­grad mit Staffel (ab 66 % Inva­lidi­täts­grad zah­len wir die doppel­te Leis­tung)
    • Unfall-Rente ab 50 % Inva­lidi­täts­grad
    • Unfall-Rente ab 50 % Inva­lidi­täts­grad mit Mehr­leis­tung (ab 90 % Inva­lidi­täts­grad zah­len wir die doppel­te Leis­tung)

    Kran­ken­haus­tage­geld

    Kranken­haus­tage­geld mit Ver­doppe­lung ab dem vier­ten Tag bei voll­statio­närer Be­hand­lung

    Todes­fall­leis­tung

    Ver­stirbt die ver­sicher­te Per­son unfall­be­dingt inner­halb von zwei Jah­ren nach dem Unfall, so zah­len wir an die Hinter­blie­be­nen die ver­ein­barte Todes­fall­leis­tung.

Welche zusätzlichen beitragsfreien Leistungen sind versichert?
    • Ber­gungs­kosten bis zu 50.000 EUR
    • Kosme­tische Ope­ra­tio­nen bis zu 20.000 EUR
    • Reha­bili­ta­tions­leis­tung von 1.500 EUR*
    • Sofort­leis­tung für Frak­tu­ren und Bänder­risse von 200 EUR*

    *kann durch Abschluss eines der Zusatzpakete KomfortPlus oder PremiumPlus erhöht werden

Was bedeutet Progression?
  • Mehr Geld, wenn Sie es brau­chen, mit unseren Pro­gres­sions­model­len, die be­reits ab einem Inva­lidi­täts­grad von mehr als 25 % über­pro­por­tio­nal höhe­re Leis­tun­gen vor­sehen.

     Beispiel:

    Beim Ver­lust eines Beines wird ge­mäß Glie­der­taxe ein Inva­lidi­täts­grad von 70 % fest­ge­setzt. Ist eine Pro­gres­sion von 350 % ver­ein­bart, so er­hal­ten Sie 200 % Ihrer ver­ein­bar­ten Ver­siche­rungs­summe. Bei einer Pro­gres­sion von 500 % er­hal­ten Sie so­gar 260 % Ihrer ver­ein­bar­ten Ver­siche­rungs­summe.

    Ver­ein­barte Grund­summe: Inva­lidi­tät 100.000 EUR                                              

    Leis­tung bei 350 % =     200.000 EUR
    Leis­tung bei 500 % =     260.000 EUR

Wo und wann be­steht Ver­siche­rungs­schutz?
  • Mit dem Ab­schluss einer Unfall­ver­siche­rung sind Sie weltweit und rund um die Uhr ge­schützt.

Wie lange sind die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen?
  • Die Mindest­ver­trags­lauf­zeit be­trägt ein Jahr. Ab einer Ver­trags­lauf­zeit von drei Jah­ren er­hal­ten Sie einen Nach­lass von 10 %. Die Kün­di­gungs­frist be­trägt drei Mona­te zum Ende der Ver­trags­lauf­zeit.

Was bedeutet Invaliditätsgrad und von wem wird er bemessen?
  • Sie sind auf­grund eines Un­falls dauer­haft in Ihrer körper­lichen oder geis­ti­gen Leis­tungs­fähig­keit be­ein­träch­tigt. Der Fach­arzt be­misst den Grad der Be­ein­träch­ti­gung. Wenn Glied­maßen, Sinnes­or­gane, die Nie­ren oder der Kehl­kopf be­troffen sind, wird die so­ge­nann­te Glieder­taxe zu­grun­de ge­legt. Diese be­in­hal­tet feste Inva­lidi­täts­grade für be­stimm­te Un­fall­fol­gen. Bei teil­weiser Be­ein­träch­ti­gung be­misst der Fach­arzt den ent­spre­chen­den Teil des Pro­zent­satzes. Für alle übri­gen Ver­letzungs­fol­gen be­misst der Fach­arzt die Be­ein­träch­ti­gung der nor­ma­len kör­per­lichen oder geis­ti­gen Leis­tungs­fähig­keit.

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