Leben

Nur mit Vertrag: Was beim Ferienjob wichtig ist

11. Juli 2025

Schülerinnen und Schüler, die Ferienjobs machen, sollten Regeln beachten.

Im Ferienlager aushelfen, Regale im Supermarkt auffüllen oder in der Eisdiele jobben: Wollen sich Schülerinnen und Schüler bei einem Ferienjob etwas dazuverdienen, sollten sie wichtige Regeln kennen.

Um Arbeitserfahrung zu sammeln und erstes eigenes Geld zu verdienen: Schülerinnen und Schüler nutzen die Sommerferien gerne zum Jobben. Die Jugendorganisation des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB Jugend) erklärt die wichtigsten Vorgaben für Ferienarbeit:

1. Vertrag

Schülerinnen und Schüler sollten nur mit gültigem Vertrag in den Ferienjob starten. Der Arbeitsvertrag sollte vorab abgeschlossen werden und eindeutig festlegen, welche Aufgaben, Arbeitszeiten und welche Bezahlung vereinbart sind, empfiehlt DGB-Bundesjugendsekretär Kristof Becker.

2. Tätigkeiten

Gefährliche Arbeiten sind laut Becker für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich verboten. Wichtig ist das Jugendarbeitsschutzgesetz. Darin sind die genauen Bedingungen, unter denen Ferienarbeit erlaubt ist, festgelegt. Erlaubt sind demnach nur leichte Tätigkeiten. Infrage kommen etwa Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge.

3. Arbeitszeiten

Auch die Arbeitszeiten sind für Jugendliche klar geregelt. Vom 13. bis einschließlich dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder grundsätzlich nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten. Und nur bis zu zwei Stunden am Tag – zwischen 8 und 18 Uhr. In der Landwirtschaft sind drei Stunden erlaubt. Jugendliche von 15 bis 17 Jahren dürfen in den Ferien bis zu vier Wochen jobben. In dieser Zeit können sie zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends arbeiten, aber nicht mehr als 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche.

Für ältere Schülerinnen und Schüler gibt es diverse Ausnahmereglungen: Wer bereits 16 Jahre alt ist, kann zum Beispiel in Gaststätten auch bis 22 Uhr arbeiten. Auch die Pausen sind festgelegt. Wer noch unter 18 ist und mehr als 4,5 Stunden arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit müssen die Pausen insgesamt mindestens 60 Minuten betragen.

4. Verdienst

Der Mindestlohn von 12,82 Euro brutto pro Stunde gilt grundsätzlich auch für Ferienarbeit:

  • Anspruch haben jedoch nur Jugendliche ab 18 Jahren, wie der DGB erklärt. 
  • Für Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt der Mindestlohn nicht. 
  • Jugendliche unter 18 Jahren sollten dennoch darauf achten, dass die Bezahlung fair ausfällt.
  • Gibt es im Unternehmen zum Beispiel einen durch Gewerkschaften verhandelter Tarifvertrag, müsse der auch bei Minderjährigen angewendet werden, erklärt der DGB.

 Foto: Silvia Marks/dpa-tmn

Das Online Magazin „Wir sind Nähe“
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Autor dieses Beitrags

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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