• Bankschließfach_1680

    Sicher wie Fort Knox?

    Sieben Fakten zum Bankschließfach

Wertgegenstände, die sich nicht oder nur schwer ersetzen lassen, können Verbraucherinnen und Verbraucher in einem Bankschließfach aufbewahren. Aber bieten sie auch hundertprozentige Sicherheit?

04. April 2023

Dieb­stahl, Feu­er, Was­ser­rohr­bruch: In der ei­ge­nen Woh­nung sind wert­vol­le Ge­gen­stän­de und wich­ti­ge Un­ter­la­gen nur mä­ßig si­cher. Wer sich zur Auf­be­wah­rung dar­um für ein Bank­schließ­fach ent­schei­det, soll­te die­se sie­ben Punk­te be­ach­ten.

1. Was man in ei­nem Bank­schließ­fach ein­la­gert

Am bes­ten Din­ge, die sich nicht oder nur schwer er­set­zen las­sen und die man nicht stän­dig be­nö­tigt. Das kön­nen et­wa per­sön­li­che Do­ku­men­te wie Stamm­bü­cher, Ur­kun­den, Aus­wei­se, Zeug­nis­se oder Tes­ta­men­te sein. „Bei Do­ku­men­ten kann es sich loh­nen, eine Ko­pie zu Hau­se zu be­hal­ten“, sagt Sylvie Ernoult vom Bun­des­ver­band deut­scher Ban­ken. Denn in vie­len Fäl­len ist das Ori­gi­nal nicht not­wen­dig. Auch Fa­mi­lien­schmuck und Gold las­sen sich gut in ei­nem Bank­schließ­fach auf­be­wah­ren. Glei­ches gilt für Samm­ler­stü­cke wie et­wa Brief­mar­ken oder Mün­zen. Wich­ti­ge Da­ten auf Fest­plat­ten oder USB-Sticks kön­nen Sie eben­falls im Bank­schließ­fach ein­la­gern.

2. Was man nicht ein­la­gern soll­te

Bar­geld in ei­nem Bank­schließ­fach ein­zu­la­gern, sei nicht son­der­lich sinn­voll, sagt Roland Stecher von der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bre­men. Da­für ist das Kon­to der si­che­re­re und loh­nen­de­re Auf­be­wah­rungs­ort, weil es dort im Ideal­fall noch ei­nen Zins­er­trag gibt. „Aus­drück­lich ver­bo­ten sind im Bank­schließ­fach Waf­fen und Mu­ni­tion, radio­ak­ti­ves Ma­te­rial, Dro­gen und Le­be­we­sen“, so Ste­cher.

3. Wel­che Kos­ten an­fal­len

„Was so ein Schließ­fach kos­tet, ist von Bank zu Bank ver­schie­den und auch ab­hän­gig von der Grö­ße“, sagt Sylvie Ernoult. Über die Hö­he der Mie­te gibt es In­fos im Preis- und Leis­tungs­ver­hält­nis der je­wei­li­gen Bank oder Spar­kas­se.

4. Was bei ei­nem Scha­den pas­siert

Selbst in einer Bank kann es pas­sie­ren, dass Kri­mi­nel­le Schließ­fä­cher auf­bre­chen oder dass es zu ei­nem Feu­er oder ei­nem Was­ser­rohr­bruch kommt – auch wenn es eher sel­ten vor­kommt. Tritt ein sol­cher Fall ein, bie­ten man­che Ban­ken ei­nen au­to­ma­ti­schen Ver­siche­rungs­schutz bis zu ei­ner be­stimm­ten Sum­me. „Hier hilft ein Blick in die All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen des Geld­ins­ti­tuts und in die Ver­trags­un­ter­la­gen“, sagt Roland Stecher.
Vie­le Ban­ken bie­ten stan­dard­mä­ßig oder ge­gen Auf­preis ei­ne zu­sätz­li­che Ver­si­che­rung an. Wich­tig: „Weil die Bank den In­halt des Schließ­fachs nicht kennt, soll­ten Sie ge­nau do­ku­men­tie­ren, was sich dar­in be­fin­det“, rät Sylvie Ernoult. Am bes­ten le­gen Sie ei­ne Lis­te an und ma­chen da­tier­te Fo­tos, zum Bei­spiel mit Ih­rem Smart­phone.

5. Schließ­fach kann durch Haus­rat­ver­siche­rung ge­schützt sein

Der In­halt ei­nes Bank­schließ­fachs kann auch über die Haus­rat­ver­siche­rung ab­ge­sichert sein. „Prü­fen Sie das un­be­dingt in Ih­ren Ver­trags­un­ter­la­gen oder spre­chen Sie Ih­ren Ver­siche­rer dar­auf an“, rät Sylvie Ernoult.

6. Die­se Al­ter­na­ti­ven gibt's zum Bank­schließ­fach

Ei­ne häu­fi­ge Al­ter­na­ti­ve sind Safe oder Tresor in der ei­ge­nen Woh­nung. Wer Wert­ge­gen­stän­de dort auf­be­wahrt, pro­fi­tiert oft von Vor­tei­len in der Haus­rat­ver­siche­rung. Ne­ben Ban­­ken und Edel­me­tall­händ­lern gibt es auch pri­va­te An­bie­ter, die Ka­pi­tal­an­la­ge­pro­duk­te, Kunst­ge­gen­stän­de oder sen­sib­le Un­ter­la­gen für ei­nen auf­be­wah­ren. „Meist han­delt es sich um Ein­zel­un­ter­neh­men, die deutsch­land­weit und in­ner­halb Eu­ro­pas tä­tig sind“, sagt Ver­brau­cher­schüt­zer Ste­cher. Die­se auf Wert­la­ge­rung spe­zia­li­sier­ten Un­ter­neh­men han­del­ten ei­gen­stän­dig, oh­ne Ein­fluss von Ban­ken. Es er­fol­gen kei­ne Ein­trä­ge in das Schließ­fach­re­gis­ter oder bei an­de­ren staat­li­chen In­for­ma­tions­quel­len.
„Ein gro­ßer Nach­teil könn­ten die di­ver­sen Stand­or­te der Un­ter­neh­men in der EU sein“, sagt Roland Stecher. Hier­bei sind die un­ter­schied­li­chen Ge­set­zes­vor­ga­ben und Aus­kunfts­pflich­ten der ein­zel­nen La­ger­län­der zu be­rück­sich­ti­gen. In­te­res­sen­ten soll­ten vor Ver­trags­ab­schluss die ver­schie­de­nen An­ge­bo­te et­wa hin­sicht­lich Anonymi­tät, Dis­kre­tion und Zu­gäng­lich­keit prü­fen und ver­glei­chen. Glei­ches gilt für Kon­di­tio­nen, Kos­ten und ge­ge­be­nen­falls an­ge­bo­te­nen Ver­siche­rungs­schutz.
Foto: Daniel Reinhardt/dpa/dpa-tmn

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

Mail an "Wir sind Nähe"

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