• Wachstumschancengesetz

    Wachstumschancengesetz

    Hiervon profitieren auch Verbraucher

Milliar­den­schwer ist das Wachs­tums­paket, das die Bundes­re­gie­rung für die Wirt­schaft durch­ge­rungen hat. Einige Aspekte ent­lasten aber durch­aus auch Ver­braucherin­nen und Ver­braucher.

15. April 2023

Das Wachs­tums­chancen­ge­setz ist nach langen Be­ra­tun­gen be­schlos­sene Sache. Die milliar­den­schwe­ren Steuer­sub­ven­tio­nen und der Büro­kra­tie­ab­bau sollen ins­be­son­de­re der schwächel­nden deutschen Wirt­schaft auf die Beine helfen. Für Arbeit­nehmer und Ruhe­ständ­ler stecken aber auch einige Ent­lastungen drin. Der Lohn­steuer­hilfe­ver­ein Vereinigte Lohn­steuer­hilfe (VLH) macht auf die fünf wichtigsten Punkte auf­merk­sam.

1. Be­steuerungs­an­teil bei Renten steigt lang­­samer

Wie viel Prozent seiner Rente ein Ruhe­ständ­ler ver­steuern muss, hängt maß­geblich davon ab, in welchem Jahr er in Rente geht. Der zu ver­steuern­de An­teil der Rente steigt Jahr für Jahr – aller­dings mit Ver­ab­schie­dung des Wachstums­chancen­ge­setzes lang­samer als ur­sprüng­lich ge­plant. Statt in Ein-Prozent-Schrit­ten geht es ab 2023 nur noch in 0,5-Prozent-Schrit­ten nach oben.
Ruhe­ständ­ler, die 2023 in Rente ge­gan­gen sind, ver­steuern darum statt 83 Prozent nur 82,5 Prozent ihrer Rente. 2024 steigt der Be­steuerungs­an­teil auf 83 Prozent. Kom­plett zu ver­steuern sind Renten durch die Änderung erst ab dem Renten­ein­tritts­jahr 2058. Ur­sprüng­lich sollte das schon ab dem Renten­ein­tritt im Jahr 2040 der Fall sein.

2. Alters­ent­lastungs­be­trag sinkt weniger schnell

Von einem Alters­ent­lastungs­be­trag pro­fi­tie­ren alle Ruhe­ständ­ler, die min­des­tens 64 Jahre alt sind und neben ihrer Rente weitere Ein­künfte – zum Bei­spiel Ka­pi­tal­er­trä­ge, Miet­ein­nahmen oder Arbeits­lohn – haben, auto­matisch. Durch den Ent­lastungs­be­trag bleibt ein gewisser Teil der zu­­sätz­lichen Ein­nahmen von der Steuer befreit. Dank der Neue­rung sinkt der Alters­ent­lastungs­be­trag ab 2023 mit jedem Jahr fort­ge­schrit­tenen Renten­ein­tritts nur noch um 0,4 statt 0,8 Prozent­punkte ab. 2023 liegt er bei 14 Prozent, höchs­tens aber 665 Euro, 2024 bei 13,6 Pro­zent und maxi­mal 646 Euro.

3. Gewinne bei Privat­ver­käu­fen blei­ben häu­figer steuer­frei

Ob beim Auto-, Klamotten- oder Technik­ver­kauf: Wer mit einem privaten Ver­äußerungs­ge­schäft einen Gewinn erzielt, musste diesen in der Regel ab einem Betrag von 600 Euro versteuern. Diese Frei­grenze steigt rück­wirkend zum 1. Januar 2024 auf 1.000 Euro an. Wessen Gewinn ab diesem Kalender­jahr darunter bleibt, profitiert von der Steuer­frei­heit.

 4. Ver­besser­te 0,25-Prozent-Ver­steuerung bei Privat­nutzung von E-Dienst­wägen

Wer einen elek­trisch be­trie­benen Dienst­wagen auch privat nutzen darf, muss als geld­wer­ten Vor­teil nur 0,25 Prozent des Brutto­listen­preises des Fahr­zeugs pro Jahr pauschal ver­steuern. Zum Ver­gleich: Bei einem Fahr­zeug mit Ver­brenner­motor muss ein Prozent des Brutto­listen­preises ver­steuert werden. Bisher galt diese Regelung nur für Elektro­fahr­zeuge mit einem Brutto­listen­preis von bis zu 60.000 Euro.
Mit Ver­ab­schie­dung des Wachs­tums­chancen­ge­setzes gilt es für Fahr­zeuge bis zu einem Preis von 70.000 Euro, die ab dem 1. Januar 2024 an­ge­schafft wurden. Die Regelung schließt auch weiter­hin Hybrid­fahr­zeuge mit einer elektrischen Mindest­reich­weite von 80 Kilo­metern ein.

5. Reise­pau­schalen steigen nur für Berufs­kraft­fahrer

Wer beruflich auf Reisen ist, kann in manchen Fällen Reise­kosten­pau­schalen steuerlich geltend machen. Mit der Gesetzes­änderung hat sich an der Höhe der Pauschalen kaum etwas geändert. Nur Berufs­kraft­fahrerin­nen und Berufs­kraft­fahrer profi­tieren jetzt steuer­lich etwas mehr, wenn sie in ihrer Lkw-Schlaf­ka­bi­ne über­nach­ten. Ab dem 1. Januar 2024 gibt es für solche Über­nach­tun­gen eine Pau­scha­le von neun statt zuvor acht Euro pro Nacht.
Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

Mail an "Wir sind Nähe"

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