Achtung vor Frost in un­ge­nutz­ten Ge­bäu­den

82 % der Frost­schä­den an Was­ser-und Hei­zungs­lei­tun­gen ent­ste­hen in nicht oder nur teil­wei­se ge­nutz­ten Immo­bi­lien. Fe­rien­häu­ser und Mehr­fa­mi­lien­häu­ser mit freien Woh­nun­gen sind eben­so be­trof­fen wie Immo­bi­lien in Um­bau­pha­sen und beim Eigen­tü­mer­wech­sel.

15. Dezember 2020

Wenn auch die Win­ter mil­der zu wer­den schei­nen, ent­ste­hen durch Frost­ein­wir­kung auf was­ser­füh­ren­de Lei­tun­gen von Ge­bäu­den jedes Jahr vie­le Schä­den. Nach einer Sta­tis­tik des Ins­ti­tu­tes für Scha­den­ver­hü­tung und Scha­den­for­schung (IFS) wer­den 82 Pro­zent der be­trof­fe­nen Ob­jek­te wäh­rend der Scha­den­ent­ste­hung nicht be­wohnt.
Durch die ent­ste­hen­den Lecka­gen tre­ten häu­fig gro­ße Men­gen Was­ser aus und eine um­fang­rei­che Sa­nie­rung des Hau­ses wird not­wen­dig. „Wir haben immer wie­der Fäl­le, in denen Nach­barn die Feuer­wehr rufen, weil zum Bei­spiel Was­ser aus der Haus­tür läuft“, sagt IFS-Geschäftsführer Dr. Hans-Hermann Drews.

Frostschaden Heinzung
Bild: In diesem leer­ste­hen­den Ge­bäu­de sind die Heiz­kör­per ein­ge­fro­ren und wur­den defor­miert. Foto: www.ifs-ev.org
Um die Lei­tun­gen einer un­be­wohn­ten Immo­bi­lie in einer Frost­pha­se zu schüt­zen, müs­sen sie ent­we­der ent­leert oder das Ge­bäu­de muss aus­rei­chend be­heizt wer­den. Was in dies­em Zu­sam­men­hang aus­rei­chend ist, hängt aller­dings von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie zum Bei­spiel vom Lei­tungs­ver­lauf, der Wär­me­däm­mung und der Wet­ter­la­ge. Die er­for­der­liche Be­hei­zung muss für je­des Ge­bäu­de in­di­vi­duell be­wer­tet wer­den. „Viele Eigen­tü­mer und Nut­zer glau­ben, mit der Frost­schutz­ein­stel­lung am Heiz­kör­per­ther­mos­tat die Lei­tun­gen aus­rei­chend zu schüt­zen. Doch die­se Ther­mos­tat­ein­stel­lung kann im Ein­zel­fall voll­kom­men un­zu­rei­chend sein, und zum Bei­spiel in Ab­sei­ten kön­nen den­noch Lei­tun­gen ein­frie­ren“, so Drews.

Wird eine Immo­bi­lie in der kal­ten Jah­res­zeit über einen län­ge­ren Zeit­raum nicht ge­nutzt, so em­pfiehlt das IFS die Ent­lee­rung der Lei­tun­gen. Andern­falls muss die Be­hei­zung ge­währ­leis­tet sein und – ab­hän­gig von den Wet­ter­be­din­gun­gen und dem Ge­bäu­de­zu­stand – im Ex­trem­fall täg­lich kon­trol­liert wer­den. „Um das mög­liche Aus­maß eines Lei­tungs­was­ser­scha­dens zu be­gren­zen, soll­ten Sie bei län­ge­rer Ab­we­sen­heit übri­gens ge­ne­rell den Haupt­was­ser­hahn schlie­ßen“, rät der Scha­den­for­scher. Das ist be­reits bei einem län­ge­ren Win­ter­ur­laub sinn­voll.

Ob Außen­was­ser­hahn, Re­gen­tonne, die al­ten Lei­tun­gen in der Ab­sei­te oder die Zu­lei­tung zur neuen Dach­zen­tr­ale: Wo im und um Ihr Haus Frost­schä­den dro­hen, kön­nen Sie un­kom­pli­ziert und kos­ten­los prü­fen unter www.ifs-ev.org/wintercheck.
 
Quelle: Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung e.V.

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