• Geldgeschenke zu Weihnachten

    Geldgeschenke

    Lohnt ein Sparplan auf dem Gabentisch?

Geld, Spar­plan, Spar­buch: Auf der Suche nach einem Weih­nachts­ge­schenk für ein Kind kann ein sol­ches Prä­sent eine Op­tion sein. Dabei gilt aber: Schen­ken­de spre­chen sich bes­ser mit den Eltern ab.

9. Dezember 2020

Bargeld oder ein Ak­tien­spar­plan als Weih­nachts­ge­schenk für ein Kind? Warum nicht. Was auf den ers­ten Blick ein biss­chen fan­ta­sie­los wir­ken könn­te, hat durch­aus sei­ne Vor­tei­le. Wo­mög­lich hat das Kind sogar einen gro­ßen Wunsch. Dann kann Geld als Weih­nachts­prä­sent es mög­lich machen, dass das Kind sei­nem Spar­ziel näher rückt.
Ganz wichtig: Wer einem Kind Geld schen­ken will, soll­te dies vor­her mit den Eltern ab­spre­chen, rät Alexandra Langmeyer vom Deutschen Ju­gend­ins­ti­tut.
Geben Mut­ter und Vater ihren Se­gen für ein Bar­geld-Ge­schenk, stellt sich auto­ma­tisch die Fra­ge, wie viel nun ge­nau an­ge­mes­sen ist. „Pau­scha­le Lö­sun­gen gibt es nicht, es kommt darauf an, wie viel man geben kann oder will“, stellt Langmeyer klar.

Sparplan mit klei­nem Ein­satz mög­lich

Aber nicht nur Bares bie­tet sich als Geld­prä­sent an Weih­nach­ten an. Denk­bar ist auch, dem Kind einen Spar­plan als Ge­schenk zu machen. Was dafür spricht: „Selbst mit klei­nen mo­nat­lichen Be­trä­gen von etwa 25 Euro lässt sich lang­fris­tig ein Ver­mö­gen auf­bauen“, er­klärt Dirk Stein vom Bun­des­ver­band deut­scher Banken.
Als Präsent bie­ten sich etwa klas­si­sche Bank­spar­plä­ne an. Ihr Nach­teil: Sie wer­fen der­zeit kaum Zin­sen ab. Da­ne­ben gibt es Ak­tien­fonds-Spar­plä­ne. Güns­ti­ger sind ETF-Spar­plä­ne. „Bei ETF-Spar­plä­nen fal­len deut­lich ge­rin­ge­re Ver­wal­tungs­ge­büh­ren als bei Ak­tien­fonds-Spar­plä­nen an“, er­klärt Stein.
Was neben dem Ver­mö­gens­auf­bau eben­falls für einen Spar­plan spricht: „Das Kind wird durch das Ge­schenk an die Fi­nanz­welt heran­ge­führt und lernt den Um­gang mit Geld“, be­tont Stein. Je frü­her das ge­schieht, desto besser.

Anlage­zeit­raum spielt bei Pro­dukt­wahl eine Rolle

Bei der Ent­schei­dung für ein Pro­dukt spielt aus Sicht der Stif­tung Waren­test auch der An­la­ge­zeit­raum eine Rolle. Wer mehr als zehn Jahre Zeit hat, ist aus Sicht der Ex­per­ten mit einem ETF-Spar­plan gut beraten.
Wer nicht ganz so lan­ge Zeit hat und lie­ber auf Nummer sicher gehen will, kann auch eine ver­zins­te Fest­geld­an­la­ge neh­men. Die gibt es schon mit Lauf­zei­ten von zwölf Mo­na­ten. Je län­ger die Lauf­zeit, desto höher in der Regel auch der Zins.

Depot für Kind eröffnen

Um einen Spar­plan auf den Weg zu brin­gen, muss für das Kind bei dem je­wei­li­gen Geld­ins­ti­tut ein Depot er­öff­net wer­den. Dafür ist zu­nächst ein An­trag aus­zu­fül­len, in dem Na­men, Ge­burts- sowie Adress­da­ten des Kin­des eben­so ein­zu­tra­gen sind wie die Daten der Eltern. An­schlie­ßend wäh­len Schen­ken­de einen pas­sen­den Spar­plan aus.
Wichtig: Wird auf den Namen des Kin­des ge­spart, ge­hört das Geld aus­schließ­lich dem Kind. Er­wach­se­ne dür­fen es nur ver­wal­ten. „Auch wenn das Kind min­der­jäh­rig ist, kön­nen Eltern nicht ein­fach über das Kin­der­de­pot ver­fü­gen als wenn es ihr ei­ge­nes wäre“, sagt Stein.

Kinder haben ei­ge­nen Spa­rer­frei­be­trag

Läuft das Depot auf den Namen des Kin­des, kann es für einen Fonds­spar­plan einen ei­ge­nen Spa­rer­frei­be­trag nutzen. Er liegt bei 801 Euro pro Jahr.
Zudem locken wei­te­re Steuer­frei­be­trä­ge. So fal­len auf Er­trä­ge aus dem Kin­der­de­pot kei­ne Steuern an, so­lan­ge Kin­der kein ei­ge­nes Ein­kom­men haben. Eben­falls steuer­frei sind Er­trä­ge, die nicht hö­her sind als der Grund­frei­be­trag pro Kind – 2020 liegt er bei 9.408 Euro, 2021 bei 9.696 Euro – plus den Son­der­aus­ga­ben-Pausch­be­trag von 36 Euro.
Foto: Christin Klose/dpa-mag

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

Mail an "Wir sind Nähe"

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