• Guter Ruf

    Guter Ruf

    Dem Netz das Vergessen beibringen

Der gute Ruf ist wich­tig im Pri­vat­le­ben, noch wich­ti­ger aber im Job. Pein­liche Jugend­sün­den kön­nen einem eben­so scha­den wie Un­wah­res. Das Inter­net ver­gisst nichts. Oder in­zwischen doch?

15. Februar 2021

Es gilt als ei­tel, ist aber sinn­voll: den eige­nen Na­men im Netz zu suchen. So kommt man Ne­ga­tivem auf die Spur, das über einen selbst im Inter­net kur­siert. Sei es ein un­be­dachter Post im Forum mit uner­war­te­ten Fol­gen, ein miss­ver­ständ­licher Kom­men­tar unter einem Ar­ti­kel oder ein un­vor­teil­haf­tes Par­ty-Foto.
Auf der einen Sei­te kann man das In­ter­net und sei­ne Öffent­lich­keit na­tür­lich für sich nut­zen. Platt­for­men wie Twit­ter oder auch Linkedin sind eine Spiel­wie­se fürs Selbst­mar­ke­ting ge­wor­den, meint Jo Bager vom Fach­ma­ga­zin „c't“. Das kann aber auch zum Pro­blem wer­den, wenn etwa der neue Wunsch-Ar­beit­ge­ber den Na­men des Be­wer­bers googelt und dann An­stöß­liches fin­det.
Priva­tes sei zwar tat­säch­lich Pri­vat­sache, erklärt der Berliner Rechts­anwalt Thomas Schulte: „Laut euro­pä­ischer Daten­schutz­grund­ver­ord­nung müss­te der Be­trof­fene einer sol­chen Suche zu­stim­men, doch gibt es bis­lang keine ge­naue Re­ge­lung und auch kei­ne Ur­tei­le“, so der Ex­per­te für Re­pu­ta­tions­recht. Kaum ein Be­wer­ber wird je er­fah­ren, ob er die Stel­le we­gen pein­licher Auf­trit­te im Netz nicht be­kom­men hat.

Vor­sorge ist bes­ser

„Vor­sor­ge ist bes­ser als Nach­sor­ge“, meint Schulte. Al­so grund­sätz­lich keine feucht-fröh­lichen Par­ty-Fotos on­line stel­len, nicht aus Emo­tio­nen her­aus wü­ten­de Kom­men­tare schrei­ben, son­dern im­mer vor Augen hal­ten, dass Ent­glei­sun­gen jah­re­lang auf­find­bar sind.
Der alte Satz vom Netz, das nichts ver­gisst, stim­me indes nicht, sagt Jo Bager. Man kön­ne nach­hel­fen, ob­wohl das fast im­mer mit An­stren­gun­gen ver­bun­den sei: „Zum einen stel­len An­bie­ter den Be­trieb ein, dann ver­schwin­den auch die Da­ten von dort. Zwei­tens kann man In­hal­te auf der Web­site löschen las­sen. Und man kann dem Netz da­bei helfen, die Da­ten na­he­zu un­sicht­bar zu machen.“
Wie geht man zu­nächst bei der Recherche in eige­ner Sache vor? Es gibt da­für pro­fes­sionel­le An­bie­ter, die ge­gen Be­zahlung „dun­kle Flecken“ auf­spü­ren und til­gen. Das Meiste kön­ne man je­doch selbst er­le­di­gen, meint Bager. Der erste Schritt sei die Ein­gabe des eige­nen Namens bei ver­schie­de­nen Such­ma­schi­nen.

Dien­ste di­rekt an­sprechen

Soll­te Un­er­wünsch­tes auf­tauchen, ge­be es Lösch­mög­lich­kei­ten, er­klärt Bager: „Man soll­te den Ur­he­ber oder den Sei­ten­be­trei­ber di­rekt an­sprechen und ver­lan­gen, dass das ge­löscht wird.“ Falls der­je­nige ab­lehnt, wen­det man sich an den Dienste-An­bieter, ins­be­son­dere dann, wenn ein Ver­stoß ge­gen das Per­sön­lich­keits­recht vor­liegt.
Lösch­an­trä­ge neh­men in­zwischen fast alle großen Ak­teure des In­ter­nets ent­ge­gen. Doch eine Ga­ran­tie, dass tat­säch­lich ge­löscht wird, ge­be es nicht, schränkt Rechts­anwalt Schulte ein: „Es geht ja nicht nur um den Be­trof­fe­nen, son­dern auch um die Rech­te an­de­rer, zum Bei­spiel die Rechte der Pres­se und die Mei­nungs­frei­heit. Des­halb gibt es ver­schie­de­ne Lö­sungs­stra­te­gien auf ver­schie­de­nen Rechts­ebe­nen.“
Google oder an­de­re Such­ma­schinen kön­nen na­tür­lich nur die Such­er­geb­nis­se löschen, nicht aber die Sei­te, auf der die kri­ti­sche Infor­ma­tion steht. Nach An­sicht von Jo Bager ist das Löschen bei Google jedoch ein wich­ti­ger Schritt, „weil man ein For­mu­lar aus­fül­len muss, Google je­den Fall aus­führ­lich prüft, aber auch nicht je­des Löschungs­ge­such erfüllt.“

Selbst lösch­aktiv wer­den

Kom­mer­ziel­le Lösch­an­bie­ter wer­ben da­mit, die­se Arbeit ge­gen Ge­bühr zu er­le­di­gen. Ent­weder ein­malig oder als Abo-Modell für eine dau­er­haf­te Prü­fung. Laut Jo Bager kann sich „Otto Normaluser“ die­ses Geld sparen, selbst suchen und ak­tiv wer­den.
Oft hat es aber nichts mit dem eige­nen Ver­hal­ten oder un­acht­samen Postings zu tun, wenn man be­lei­digt oder der eigene Name miss­braucht wird. Ist man et­wa Opfer eines Iden­ti­täts­dieb­stahls ge­wor­den, kau­fen Krimi­nel­le auf den eige­nen Namen ein, pro­du­zieren hor­rende Rechnun­gen oder hetzen in Foren. Dann gilt: „Auf je­den Fall die Poli­zei ein­schal­ten und dann wach­sam sein“, rät Schulte.
Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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