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Guter Ruf
Dem Netz das Vergessen beibringen
Der gute Ruf ist wichtig im Privatleben, noch wichtiger aber im Job. Peinliche Jugendsünden können einem ebenso schaden wie Unwahres. Das Internet vergisst nichts. Oder inzwischen doch?
15. Februar 2021
Es gilt als eitel, ist aber sinnvoll: den eigenen Namen im Netz zu suchen. So kommt man Negativem auf die Spur, das über einen selbst im Internet kursiert. Sei es ein unbedachter Post im Forum mit unerwarteten Folgen, ein missverständlicher Kommentar unter einem Artikel oder ein unvorteilhaftes Party-Foto.
Auf der einen Seite kann man das Internet und seine Öffentlichkeit natürlich für sich nutzen. Plattformen wie Twitter oder auch Linkedin sind eine Spielwiese fürs Selbstmarketing geworden, meint Jo Bager vom Fachmagazin „c't“. Das kann aber auch zum Problem werden, wenn etwa der neue Wunsch-Arbeitgeber den Namen des Bewerbers googelt und dann Anstößliches findet.
Privates sei zwar tatsächlich Privatsache, erklärt der Berliner Rechtsanwalt Thomas Schulte: „Laut europäischer Datenschutzgrundverordnung müsste der Betroffene einer solchen Suche zustimmen, doch gibt es bislang keine genaue Regelung und auch keine Urteile“, so der Experte für Reputationsrecht. Kaum ein Bewerber wird je erfahren, ob er die Stelle wegen peinlicher Auftritte im Netz nicht bekommen hat.
Vorsorge ist besser
„Vorsorge ist besser als Nachsorge“, meint Schulte. Also grundsätzlich keine feucht-fröhlichen Party-Fotos online stellen, nicht aus Emotionen heraus wütende Kommentare schreiben, sondern immer vor Augen halten, dass Entgleisungen jahrelang auffindbar sind.
Der alte Satz vom Netz, das nichts vergisst, stimme indes nicht, sagt Jo Bager. Man könne nachhelfen, obwohl das fast immer mit Anstrengungen verbunden sei: „Zum einen stellen Anbieter den Betrieb ein, dann verschwinden auch die Daten von dort. Zweitens kann man Inhalte auf der Website löschen lassen. Und man kann dem Netz dabei helfen, die Daten nahezu unsichtbar zu machen.“
Wie geht man zunächst bei der Recherche in eigener Sache vor? Es gibt dafür professionelle Anbieter, die gegen Bezahlung „dunkle Flecken“ aufspüren und tilgen. Das Meiste könne man jedoch selbst erledigen, meint Bager. Der erste Schritt sei die Eingabe des eigenen Namens bei verschiedenen Suchmaschinen.
Dienste direkt ansprechen
Sollte Unerwünschtes auftauchen, gebe es Löschmöglichkeiten, erklärt Bager: „Man sollte den Urheber oder den Seitenbetreiber direkt ansprechen und verlangen, dass das gelöscht wird.“ Falls derjenige ablehnt, wendet man sich an den Dienste-Anbieter, insbesondere dann, wenn ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht vorliegt.
Löschanträge nehmen inzwischen fast alle großen Akteure des Internets entgegen. Doch eine Garantie, dass tatsächlich gelöscht wird, gebe es nicht, schränkt Rechtsanwalt Schulte ein: „Es geht ja nicht nur um den Betroffenen, sondern auch um die Rechte anderer, zum Beispiel die Rechte der Presse und die Meinungsfreiheit. Deshalb gibt es verschiedene Lösungsstrategien auf verschiedenen Rechtsebenen.“
Google oder andere Suchmaschinen können natürlich nur die Suchergebnisse löschen, nicht aber die Seite, auf der die kritische Information steht. Nach Ansicht von Jo Bager ist das Löschen bei Google jedoch ein wichtiger Schritt, „weil man ein Formular ausfüllen muss, Google jeden Fall ausführlich prüft, aber auch nicht jedes Löschungsgesuch erfüllt.“
Selbst löschaktiv werden
Kommerzielle Löschanbieter werben damit, diese Arbeit gegen Gebühr zu erledigen. Entweder einmalig oder als Abo-Modell für eine dauerhafte Prüfung. Laut Jo Bager kann sich „Otto Normaluser“ dieses Geld sparen, selbst suchen und aktiv werden.
Oft hat es aber nichts mit dem eigenen Verhalten oder unachtsamen Postings zu tun, wenn man beleidigt oder der eigene Name missbraucht wird. Ist man etwa Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden, kaufen Kriminelle auf den eigenen Namen ein, produzieren horrende Rechnungen oder hetzen in Foren. Dann gilt: „Auf jeden Fall die Polizei einschalten und dann wachsam sein“, rät Schulte.
Foto: Julian Stratenschulte/dpa