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    Mehrweg-Pflicht für Gastronomie

    Wie können Kunden unterstützen

Är­gert Sie das auch? Im Res­tau­rant ab­ge­hol­tes oder ge­lie­fer­tes Es­sen steckt in Plas­tik-Ver­pa­ckun­gen, die im Müll lan­den. Das kön­nen Sie als Kun­de jetzt aber mit ver­än­dern.

16. Februar 2023

In der Gas­tro­no­mie ha­ben Sie neu­er­dings oft die Wahl: Soll es die Ein­weg- oder die Mehr­weg­ver­pa­ckung sein? Auch bei Lie­fer­diens­ten und Ca­te­ring kann man das aus­su­chen. Denn seit dem 1. Januar sind die meis­ten Gas­tro­no­men da­zu ver­pflich­tet, Al­ter­na­ti­ven zu Ein­weg­ver­pa­ckun­gen aus Kunst­stoff oder mit ei­nem Kunst­stoff­an­teil an­zu­bie­ten. Das Ziel: Ver­packungs­müll re­du­zie­ren.

So funk­tio­niert das Mehr­weg-Sys­tem:

Das Mehr­weg­ge­schirr wird ge­gen ein Pfand ausgegeben, das beim Zu­rück­ge­ben wie­der aus­ge­zahlt wird, oder man er­hält ge­gen Ab­ga­be ein fri­sches Set. Ein Bei­spiel ist et­wa das Re­cup-Sys­tem für wie­der­ver­wend­ba­re Kunst­stoff-Ge­trän­ke­be­cher.
Aller­dings funk­tio­niert das nicht über­all rei­bungs­los, be­rich­ten nun der Gast­stät­ten­ver­band De­ho­ga und Green­peace. Das Sys­tem stel­le die Be­trie­be vor Her­aus­for­de­run­gen.

Was kön­nen Kun­den tun, um das Sys­tem bes­ser zum Lau­fen zu brin­gen?

Tipp 1: Nicht hor­ten

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Ber­lin rät zur zeit­na­hen Rück­ga­be der aus­ge­lie­he­nen Mehr­weg­ver­pa­ckun­gen. Die Ge­fä­ße feh­len dem Res­tau­rant sonst, das sei­nen Be­stand dann ver­grö­ßern muss. Und das heißt letzt­lich auch, es müs­sen mehr Mehr­weg­be­cher pro­du­ziert wer­den. Da­run­ter lei­det die Nach­hal­tig­keit des Sys­tems.

Tipp 2: Be­häl­ter selbst mit­brin­gen

Man kann in sei­nem Lieb­lings­res­tau­rant fra­gen, ob sie die mit­ge­brach­ten Be­häl­ter be­fül­len wol­len. Grö­ße­re Be­trie­be sind da­zu zwar nicht ver­pflich­tet, kön­nen es aber an­bie­ten. Vor­aus­set­zung: Die Be­häl­ter müs­sen gründ­lich ge­rei­nigt sein.
Kleine Betriebe wie Imbissbuden, die höchstens fünf Beschäftigte haben und deren Verkaufsfläche maximal 80 Quadratmeter beträgt, sind verpflichtet, mitgebrachte Behälter zu befüllen. Dafür müssen sie nicht eigene Mehrwegbehälter anbieten, heißt es im Verpackungsgesetz.

Tipp 3: Nach­fra­gen

Das Sys­tem ist kom­pli­ziert für die Un­ter­neh­men und vol­ler Aus­nah­men. Ein Bei­spiel: Währ­end Ein­weg-Ver­pa­ckun­gen aus Plas­tik eine Al­ter­na­ti­ve brau­chen, sind je­ne aus Pa­pier nicht be­trof­fen. „Ei­ne Be­schich­tung aus Kunst­stoff reicht je­doch schon aus, um ei­ne Ver­pa­ckung als Kunst­stoff­ver­pa­ckung zu de­fi­nie­ren“, so das Projekt „Klimaschutz is(s)t Mehrweg“.
Glei­ches gilt für die Re­ge­lung der Be­triebs­grö­ße. Kleine Bahnhofs-Bäckereien zum Bei­spiel, die zu Ket­ten ge­hören, fal­len nicht unter die Aus­nah­me. Es kann sich al­so wo­mög­lich für al­le Sei­ten loh­nen, wenn man bei Kauf von Es­sen zur Mit­nah­me auch mal nach­fragt, wenn kei­ne Mehr­weg­be­häl­ter an­ge­bo­ten wer­den.

Das bringt das Mit­ma­chen

Es klingt na­tür­lich erst mal auf­wen­dig: Mehr­weg­be­cher da­heim aus­spü­len, auf­be­wah­ren, zu­rück­brin­gen – statt sie ein­fach di­rekt weg­zu­wer­fen. Oder die ei­ge­nen Be­häl­ter zum Res­tau­rant mit­zu­neh­men. Aber so funk­tio­niert Res­sour­cen­schonung – und das ist Um­welt­schutz.
Dass Mehr­weg­be­cher ge­spült wer­den müs­sen, ändert übri­gens nichts da­ran, dass sie nach­hal­ti­ger sind als Ein­weg­ver­pa­ckun­gen. Zwar schlägt die Rei­ni­gung laut „Klima­schutz is(s)t Mehr­weg“ in der Um­welt­bi­lanz ne­ga­tiv zu Bu­che. Trotz­dem sind Mehr­weg­be­häl­ter öko­lo­gisch vor­teil­haf­ter – ge­ra­de dann, wenn sie häu­fig ge­nutzt wer­den. Mehr­weg­be­häl­ter schnei­den dem­nach in der Klima­bilanz nach zehn Nut­zun­gen bes­ser ab, als die Ein­weg­ver­pa­ckun­gen.
Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa/dpa-tmn

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

Mail an "Wir sind Nähe"

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