• Wildunfall_1680

    Alarmstufe Reh

    Öffentliche Oldenburg informiert zu Unfällen mit Wildtieren

Im Herbst und Win­ter kommt es je­des Jahr in Deutsch­land zu bis zu 300.000 Un­fäl­len mit Wild­tie­ren wie et­wa Re­hen oder Wild­schwei­nen. Auf Wald­stra­ßen soll­te man da­her im­mer brems­be­reit sein. Kommt es doch zu ei­nem Un­fall, gibt es ei­ni­ges zu be­ach­ten.

17. Oktober 2022

In der Mor­gen- und Abend­däm­me­rung be­geg­nen sie sich in die­sen Wo­chen hun­dert­tau­send­fach: Be­rufs­pend­ler im Au­to und Wild­tie­re auf Nah­rungs­su­che. Nach An­ga­ben des Ge­samt­ver­ban­des der Deut­schen Ver­siche­rungs­wirt­schaft kommt es da­bei je­des Jahr in Deutsch­land zu bis zu 300.000 Wild­un­fäl­len mit bis zu 3000 Ver­letz­ten und lei­der auch To­ten. „Für Au­to­fah­rer gilt grund­sätz­lich, die Au­gen of­fen hal­ten und brems­be­reit blei­ben“, be­tont Christopher Bor­ger­ding, Ab­tei­lungs­lei­ter Kraft­fahrt-Scha­den bei der Öf­fent­li­chen Ol­den­burg. Denn die Tie­re kön­nen die Ge­schwin­dig­keit von Au­tos nicht ein­schät­zen und lau­fen auch bei ei­nem her­an­fah­ren­den Au­to über die Stra­ße.

Auf je­den Fall Ru­he be­wah­ren

Ge­ne­rell gel­te: Auf Wald- und Feld­stra­ßen das Tem­po in der Däm­me­rung auf 50 bis 60 Ki­lo­me­ter pro Stun­de sen­ken; bei Sich­tung von Tie­ren auf der Fahr­bahn Licht ab­blen­den, ab­brem­sen und hu­pen. „So gibt es noch die Chan­ce, das Au­to recht­zei­tig zum Ste­hen zu brin­gen“, er­klärt Bor­ger­ding. Kommt es doch zu ei­nem Zu­sam­men­stoß, soll­te Ru­he be­wahrt wer­den. Schnell müs­se die Un­fall­stel­le ab­ge­si­chert und dann die Po­li­zei ge­ru­fen wer­den, so der Ver­siche­rungs­ex­per­te. „An­ge­fah­re­ne Tie­re soll­te man lie­gen las­sen und nicht an­fas­sen. Aber auch wenn es bei ei­nem Aus­weich­ma­nö­ver zu ei­nem Un­fall kommt und das Tier in den Wald flieht, soll­ten Au­to­fah­rer die Po­li­zei und die zu­stän­di­ge Forst­dienst­stel­le be­nach­rich­ti­gen“, so Bor­ger­ding.

Wich­tig ist ei­ne Teil­kas­ko­ver­siche­rung


Ver­siche­rungs­tech­nisch sieht es wie folgt aus: Bei ei­nem Zu­sam­men­stoß mit Haar­wild wie Reh oder Wild­schwein kommt die Teil­kas­ko­ver­siche­rung für Schä­den am ei­ge­nen Wa­gen auf. Hilf­reich sind Fo­tos und das Un­fall­pro­to­koll der Po­li­zei. „Ein Aus­weich­ma­nö­ver mit ei­ner e­ven­tuel­len Kol­li­sion mit Baum oder Leit­plan­ke deckt die Teil­kas­ko in der Re­gel nicht ab“, be­tont Bor­ger­ding. Aller­dings könn­te der Scha­den als Rettungs­kos­ten gel­tend ge­macht wer­den, wenn nach­ge­wie­sen wer­den kann, war­um aus­ge­wi­chen wur­­de. Dies dürf­te, so der Ver­siche­rungs­ex­per­te, in der Re­gel aber schwie­rig wer­den, weil ein un­ver­letz­tes Tier stets die Flucht er­grei­fen wird. Hier hilft dann nur ei­ne Voll­kas­ko­ver­siche­rung zur De­ckung des Scha­dens.

Autor

Klaus-Peter Jordan

Klaus-Peter Jordan

Klaus-Peter Jordan ist als freier Journalist tätig.

Mail an "Wir sind Nähe"

Autor

Klaus-Peter Jordan

Klaus-Peter Jordan

Klaus-Peter Jordan ist als freier Journalist tätig.

Mail an "Wir sind Nähe"

Das könnte Sie auch interes­sieren

Schaden melden

Falls es doch zum Schaden kommt: Ihren Schaden können Sie uns auch direkt telefonisch: 0441 2228 111 melden.

Gerne können Sie auch unsere Online-Formulare nutzen.

Jetzt mehr erfahren

Kfz-Versicherung

Un­­fälle im Straßen­­ver­kehr möchte nie­­mand gerne er­­leiden oder ver­ur­­sachen. Dennoch ist keiner davor ge­­schützt. Damit diese An­­sprüche ab­­ge­­sichert sind, ist für jeden Fahr­­zeug­­halter ge­setz­­lich vor­­ge­­schrieben, eine Kfz-Haft­­pflicht­­ver­­sicherung ab­­zu­­schließen.

Infor­­mieren Sie sich jetzt über den passenden Rund­­um-Schutz für Ihr Auto.

Jetzt mehr erfahren

Das inter­ak­tive siche­re Haus

Treten Sie ein und be­­we­­gen sich nach Ihrem Be­­lie­­ben durch das vir­­tuel­­le Haus. Sie kön­­nen alle Räume frei be­­tre­­ten und sich sogar um­schauen.

Zum interaktiven sicheren Haus

Wir für Sie

Sie interessieren sich für Themen rundum die Öffentliche? Dann sind Sie hier genau richtig!

Zum Bereich "Wir für Sie"