• Fahrraddiebstahlversicherung

    Fahrraddiebstahl 2020 leicht rückläufig

    Schadendurchschnitt erreicht Rekordwert

Trotz des corona­be­ding­ten Fahr­rad­booms ist die Zahl der Dieb­stähle im ver­gange­nen Jahr leicht ge­sun­ken. Bundes­weit wur­den rund 145.000 ver­sicher­te Rä­der ge­stoh­len – 5.000 weniger als 2019, wie eine ak­tuelle Sta­tis­tik des Ge­samt­ver­ban­des der Deut­schen Ver­sicherungs­wirt­schaft (GDV) zeigt.

19. Mai 2021

Der Rück­gang ist nach An­sicht von GDV-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Jörg Asmussen eine Fol­ge der Pan­de­mie: „Auf­grund von Corona blie­ben viele Men­schen zu Hause. Die Fahr­räder waren sel­tener im Freien un­be­auf­sich­tigt ab­ge­stellt. So­mit haben sich auch weniger Gele­gen­hei­ten zum Dieb­stahl er­öff­net.“

Schaden­durch­schnitt er­reicht Höchst­stand

Die Schadens­sum­me lag 2020 indes un­verändert bei 110 Millionen Euro. Damit be­stätig­te sich der seit Jahren an­halten­de Trend zu immer teure­ren Fahr­rädern, die ge­stoh­len wer­den. Mit 730 Euro (2019: 720 Euro) er­reich­te die durch­schnitt­liche Ent­schä­di­gung der Ver­sicherer einen Höchst­stand. „Der Erfolg der E-Bikes dürf­te die Schadens­sum­me in Zukunft weiter an­stei­gen las­sen”, prog­nosti­ziert Asmussen. Zum Ver­gleich: Vor zehn Jahren zahl­ten die Versicherer für ein ge­stohlenes Rad durch­schnitt­lich 400 Euro.
Laut Polizeilicher Kriminal­statistik sank die Zahl der ge­stoh­lenen Fahr­räder 2020 um sechs Prozent auf 260.000. In dieser Statistik bleibt der Ver­sicherungs­schutz un­beachtet. Da Dieb­stähle je­doch häufig nicht an­ge­zeigt werden, dürf­te die Dunkel­ziffer weit­aus höher liegen.

So ist ein Fahr­rad ver­sichert

Wird ein Fahrrad aus ver­schlossenen Ab­stellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, über­nimmt die Haus­rat­versicherung den Schaden. Meist ist je­doch die offene Straße der Tatort. Schutz bie­tet hier eine Zusatz­klausel in der Hausratpolice. Wichtiger Hin­weis: Das Velo muss stets durch ein verkehrs­übliches Schloss gesichert sein. Von den gut 26 Millionen Versicherungs­ver­trä­gen haben 47 Prozent die Fahrrad­klausel eingeschlossen.

Was die Haus­rat­versicherung mit Fahrrad­klausel ersetzt

Erstat­tet wird der so­genann­te Wieder­be­schaffungs­wert. Dieser Be­trag be­misst, wie viel ein neues gleich­wertiges Rad kostet. Die Höchst­ent­schä­di­gung wird in der Re­gel auf einen be­stimm­ten Prozent­satz des gesamten ver­sicher­ten Haus­rates fest­ge­legt. Gerade für höher­werti­gere Rä­der und E-Bikes kann es sich da­her lohnen, die Versicherungs­sum­me zu er­höhen oder eine spe­ziel­le Fahrrad­ver­siche­rung ab­zu­schließen.
Quelle: GDV-Medien­information  

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