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    5 wichtige Punkte beim Nutzen von Ver­gleichs­portalen

Auf der Suche nach dem güns­tigs­ten An­ge­bot? Ver­gleichs­por­ta­le im Inter­net wollen dabei helfen. Doch wie neu­tral und un­ab­hän­gig sind sie über­haupt?

31. Mai 2023

Flüge, Versiche­run­gen, Handy­ver­trag und ei­ni­ges mehr: Bevor Ver­brau­cher sich für einen An­bie­ter ent­schei­den, wollen sie sich oft erst ein­mal im Inter­net in­for­mie­ren und nach dem bes­ten Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis schauen. Viele nut­zen hier­für Ver­gleichs­por­ta­le. Doch was brin­gen sie – und worauf ist hier­bei zu ach­ten? 5 Punkte, die wichtig sind.

Punkt 1: Sich über das je­wei­li­ge Ver­gleichs­por­tal in­for­mie­ren

Vergleichs­por­ta­le haben längst nicht immer alle An­bie­ter und Pro­duk­te, die es gibt, ge­lis­tet. Viel­mehr ist es nur eine be­stimm­te Aus­wahl. „Eine voll­stän­di­ge Markt­ab­deckung er­folgt von kei­nem Ver­gleichs­por­tal“, sagt Tatjana Halm von der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bayern in Mün­chen. Wer sich auf einem Portal um­schaut, soll­te sich in­for­mie­ren, wel­che An­bie­ter dort ge­lis­tet sind. Die Por­tale sind ver­pflich­tet, das auf ihrer je­wei­li­gen Web­seite trans­pa­rent zu machen.
Zumeist haben die Por­ta­le mit An­bie­tern Ver­trä­ge ab­ge­schlos­sen und kas­sie­ren für jeden ver­mit­tel­ten Ver­trags­ab­schluss Pro­vi­sio­nen. Manch­mal kommt es vor, dass ein­zel­ne Such­er­geb­nis­se im Ran­king des Por­tals be­son­ders weit oben lan­den, wenn die An­bie­ter ent­spre­chend dafür zah­len. „Die Por­ta­le agie­ren also kei­nes­falls un­ab­hän­gig und neu­tral“, er­klärt Askan Deutsch, Fach­an­walt für Ge­werb­lichen Rechts­schutz in Ham­burg. Aller­dings sind sie ver­pflich­tet, wirt­schaft­liche Ver­flech­tun­gen of­fen­zu­legen.

Punkt 2: Preise oder Tarife mit denen der An­bie­ter ver­gleicht

Über ein Ver­gleichs­por­tal im Inter­net lässt sich nicht immer das beste und güns­tigs­te Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis zu dem Ge­such­ten fin­den. Ers­tens, weil nicht alle exis­tie­ren­den An­bie­ter ge­lis­tet sind. Und zwei­tens: Es kann pas­sie­ren, dass das ein oder an­de­re An­ge­bot teu­rer als beim An­bie­ter selbst ist. „Des­halb lohnt es sich, immer noch ein­mal einen Blick auf die Web­site des An­bie­ters selbst zu wer­fen und nach den Prei­sen zu gucken“, so Deutsch. Oft fin­den sich dort auch noch ganz andere Ta­ri­fe, die inte­res­sant sein können.
Empfehlenswert ist auch, sich auf ver­schie­de­nen Ver­gleichs­por­ta­len um­zu­schauen – wo­mög­lich locken wo­an­ders noch güns­ti­ge­re An­ge­bo­te. Aber Achtung: Manche An­bie­ter haben meh­re­re Ver­gleichs­por­ta­le gleich­zei­tig. Das heißt, meh­re­re Sei­ten kön­nen iden­ti­sche Daten haben und nut­zen den glei­chen Al­go­rith­mus. Hier bie­tet sich ein Blick ins Im­pres­sum an. „Das alles ist zwei­fels­ohne zeit­auf­wen­dig, aber es kann hel­fen, viel Geld zu spa­ren“, sagt Tatjana Halm.

Punkt 3: Vor- und Nachteile eines Ver­trags­ab­schlus­ses über ein Ver­gleichs­portal kennen

Um eine erste Markt­über­sicht zu etwas Ge­such­tem zu be­kom­men, ist ein Ver­gleichs­por­tal ideal. „Kommt es zu einem Ver­trags­ab­schluss, wird es einem re­la­tiv ein­fach ge­macht“, sagt Halm. Ge­fühlt liege alles in einer Hand. Das er­scheint Nut­ze­rin­nen und Nut­zern auf den ers­ten Blick be­quem und damit ver­lockend.
Nachteile fin­den sich mit­unter vor allem im Ser­vice-Be­reich. „Oft bleibt un­klar, wer ei­gent­lich der Ver­trags­part­ner ist und wer der An­sprech­part­ner im Fall von Pro­ble­men ist“, er­klärt Rechts­an­wäl­tin und Ver­brau­cher­schüt­ze­rin Tatjana Halm. Außer­dem könne es mit­unter pas­sie­ren, dass im Fall eines Ver­trags­ab­schlus­ses un­er­war­tet wei­te­re Kos­ten hin­zu­kommen.

Punkt 4: Besonnen vor­gehen und nicht auf Tricks hereinfallen

Nicht selten klicken Nut­ze­rin­nen und Nut­zer le­dig­lich auf die ers­ten Tref­fer einer Er­geb­nis­liste. „Aber die ers­ten Tref­fer sind nicht zwangs­läu­fig die bes­ten An­ge­bo­te“, warnt Askan Deutsch. Daher immer auch einmal tie­fer im Ran­king plat­zier­te An­ge­bo­te checken.
Oft finden sich auch Wer­be­an­zei­gen über dem Ran­king, bei denen sich nur bei sehr ge­nau­em Hin­sehen heraus­stellt, dass sie keine ech­ten Ver­gleichs­er­geb­nis­se sind. „Diese Wer­be­an­zei­gen sind von An­bie­tern ge­kauft“, so Deutsch.
Augen auf heißt es bei­spiels­weise auch, wenn es für An­ge­bo­te Prä­mien oder Gut­schei­ne on top geben soll. „Die Prä­mien sind nicht un­be­dingt ein loh­nens­wer­tes Extra, zumal sie oft im Ein­zel­kauf güns­ti­ger zu haben sind“, sagt Deutsch. Im Ge­gen­zug für die Prä­mien müs­sen Kun­din­nen und Kun­den dem Ver­gleichs­por­tal zu­meist er­lau­ben, per­sön­liche Daten wei­ter­zu­geben.
Zudem zeigen vie­le Ver­gleichs­por­ta­le Tref­fer an, die nach Preis sor­tiert sind. Häu­fig ist aber nicht er­sicht­lich, was der an­ge­zeig­te Preis genau be­in­hal­tet. „Auch des­we­gen kann sich ein Ver­gleich mit dem Preis auf der Web­site des An­bie­ters rech­nen“, sagt Rechts­a­nwalt Askan Deutsch.

Punkt 5: Auch das Klein­ge­druck­te lesen

Wie bei allem, gilt auch bei Ver­gleichs­por­ta­len: Immer das Klein­ge­druck­te der An­bie­ter genau lesen. So er­fah­ren Kun­den, wel­che Wider­rufs- und Be­schwer­de­mög­lich­kei­ten es gibt.
Und: Nutze­rin­nen und Nut­zer soll­ten sich nicht mit Hin­wei­sen unter Druck set­zen las­sen, dass die­ses oder jenes An­ge­bot ver­meint­lich „nur noch be­grenzt ver­füg­bar“ ist. Statt­des­sen soll­te erst ein Ver­trag ge­schlos­sen wer­den, wenn man hun­dert­pro­zen­tig über­zeugt von der Sache ist.
Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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