• Miete zahlen

    Spielraum in der Krise

    Worauf Mieter achten müssen

Kurzarbeit, Kün­di­gung oder schlicht kei­ne Auf­trä­ge mehr – die Corona-Krise schlägt bei vie­len fi­nan­ziell voll durch. Doch lau­fen­de Kos­ten müs­sen auch wei­ter­hin be­zahlt wer­den. Zum Bei­spiel die Miete.

11. Mai 2020

Das Problem: Ent­steht ein Zah­lungs­rück­stand von mehr als einer Mo­nats­mie­te, dür­fe der Ver­mie­ter grund­sätz­lich frist­los kün­di­gen, stellt Jutta Hartmann vom Deut­schen Mie­ter­bund (DMB) klar. Auf den Grund, warum der Mie­ter nicht zah­len konn­te, kom­me es dabei gar nicht an.
Doch in einer Aus­nah­me­si­tua­tion wie ak­tuell mit Corona gibt es eine gute Nach­richt: Wer auf­grund der der­zei­ti­gen Si­tua­tion zum Bei­spiel sei­nen Job ver­lo­ren hat und Pro­ble­me mit der Miet­zah­lung be­kommt, muss nicht fürch­ten, auch nun noch die Woh­nung zu ver­lie­ren.

Erleichte­run­gen für be­trof­fe­ne Mieter

Denn Bun­des­tag und Bun­des­rat haben ein Ge­setz be­schlos­sen, das Mie­tern hel­fen soll. Da­nach darf ihnen nicht ge­kün­digt wer­den, wenn sie bis Ende Juni wegen der Corona-Krise in Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten ge­ra­ten. „Dafür müs­sen sie ihrem Ver­mie­ter aller­dings glaub­haft machen, dass das tat­säch­lich an der Virus-Pan­de­mie liegt“, sagt Gerold Happ vom Eigen­tü­mer­ver­band Haus & Grund Deutsch­land.
Wichtig in die­sem Zu­sam­men­hang: „Die Ver­pflich­tung zur Zah­lung der Mie­te bleibt im Grund­satz be­ste­hen“, er­klärt Hartmann. „Mie­ter sind die Sum­me also wei­ter schul­dig.“ Be­glei­chen müs­sen sie ihre Schul­den in­ner­halb der kom­men­den zwei Jahre.

Mietzahlung nicht kom­men­tar­los ein­stel­len

Jetzt einfach die Miete nicht mehr zu über­wei­sen, ist aber keine gute Idee. „Sie müs­sen den Ver­mie­ter schon darü­ber in­for­mie­ren, dass Sie der­zeit nicht zah­len kön­nen“, sagt Happ. Wer das nicht macht, ris­kiert näm­lich trotz­dem die Kün­di­gung. Denn der Schutz des neuen Ge­set­zes greift aus­drück­lich für die­je­ni­gen, die von der Corona-Krise be­trof­fen sind.
Und wie den Nach­weis er­brin­gen? Das kann auf vie­len We­gen ge­sche­hen, zum Bei­spiel durch die Vor­la­ge der Kün­di­gung des Ar­beit­ge­bers oder Ab­sa­gen von Pro­jek­ten oder Ver­an­stal­tun­gen oder einem Kon­to­aus­zug, aus dem her­vor­geht, dass kein Geld mehr eingeht.

Mit Vermieter ins Ge­spräch kommen

Um Pro­ble­me oder Miss­ver­ständ­nis­se zu ver­mei­den ist es jetzt wich­tig, dass Mie­ter und Ver­mie­ter ins Ge­spräch kom­men. „Viele klei­ne Ver­mie­ter sind ja selbst von der Krise be­trof­fen“, sagt Happ. An schnel­len Kün­di­gun­gen seien pri­va­te Ver­mie­ter meist nicht inte­res­siert. „Für eine leer­ste­hen­de Woh­nung be­kom­me ich am Ende ja auch nichts.“
Wichtig zu be­ach­ten: Die Miet­schul­den, die auf­grund der Corona-Krise ent­ste­hen, müs­sen ver­zinst wer­den. Die Ver­zugs­zin­sen orien­tie­ren sich am offi­ziel­len Basis­zins. Ver­mie­tern ste­hen 5 Pro­zent­punk­te über die­sem Basis­zins zu. Der­zeit müs­sen Mie­ter also laut Happ mit etwa 4 Pro­zent Zin­sen auf ihre Schul­den rechnen.

Rück­zah­lungs­plan ver­ein­baren

Am besten ist es, sich auch gleich über die Rück­zah­lung zu ver­stän­di­gen. „Ge­setz­lich ge­re­gelt ist es nicht, wie Sie das Geld zu­rück­zah­len müs­sen“, er­klärt Hartmann. „Ob das nach und nach pas­siert oder auf einen Schlag ist also ei­gent­lich egal.“ Dass das Geld zu­rück­ge­zahlt wer­den muss, daran geht aber kein Weg vorbei.
Mieter und Ver­mie­ter soll­ten ver­suchen sich so zu ei­ni­gen, dass für bei­de Sei­ten Pla­nungs­sicher­heit be­steht, etwa in dem Ra­ten­zah­lung in­di­vi­duell ver­ein­bart wird. Mie­ter kön­nen so ver­hin­dern, dass sie durch die zu­sätz­liche Zah­lung wie­der in fi­nan­ziel­le Schwie­rig­kei­ten ge­ra­ten.
Auf was auch immer sich Mie­ter und Ver­mie­ter ei­ni­gen, eines ist aus Sicht von Hartmann dabei wich­tig: „Ver­ein­ba­run­gen soll­ten aus Be­weis­grün­den schrift­lich er­fol­gen.“
 
Foto: Sven Hoppe/dpa

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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