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    Rechtsrat in der Krise

    Anwälte können auch per Telefon helfen

Die Corona-Krise hat viele Fra­gen auf­ge­wor­fen. Manche las­sen sich nur mit recht­licher Hilfe klä­ren. Doch was, wenn der Rechts­an­walt nur per Tele­fon er­reich­bar ist?

29. September 2020

Die Corona-Pan­de­mie macht mensch­lichen Kon­takt mit­un­ter schwie­rig. Kein Wun­der also, dass man­che Dienst­leis­tung der­zeit auf an­de­ren Wegen statt­fin­det – am Tele­fon zum Beispiel.
Laut einer Er­he­bung des Ge­samt­ver­ban­des der deut­schen Ver­siche­rungs­wirt­schaft (GDV) ist die Nach­fra­ge nach den tele­fo­ni­schen Rechts­be­ra­tun­gen zu Be­ginn der Kri­se schlag­ar­tig an­ge­stie­gen: Lassen sich in nor­ma­len Mo­na­ten etwa 115.000 Ver­brau­cher am Te­le­fon be­ra­ten, waren es im März und April knapp 285.000 Fälle.

Kontakt­be­schrän­kun­gen nicht ein­zi­ger Grund

Der Grund für diesen An­stieg liegt aller­dings nicht allein darin, dass die Kanz­leien zeit­wei­se für Be­sucher nur ein­ge­schränkt zu­gäng­lich waren. In den meis­ten Bun­des­län­dern zäh­len Rechts­an­wäl­te zu den sys­tem­re­le­van­ten Be­ru­fen. „Ihre Ar­beit ist wesent­lich für einen funk­tio­nie­ren­den Rechts­staat“, sagt Tim Günther, Ex­per­te für an­walt­liches Be­rufs­recht und selbst Rechts­an­walt.
Die un­siche­re Lage wäh­rend der Corona-Krise brin­ge eine gro­ße Zahl von Rechts­fra­gen mit sich, schätzt Thomas Lämmrich, beim GDV zu­stän­dig für Rechts­schutz­ver­siche­run­gen. „Wir rech­nen mit einer deut­lichen Zu­nah­me von Rechts­schutz­fäl­len und der damit ver­bun­de­nen Kosten.“ Zahl­reiche Rechts­strei­tig­kei­ten spiel­ten sich der­zeit auf dem Ge­bie­ten des Ver­trags-, Arbeits- und des Reise­rechts ab. Viele hät­ten Fra­gen, etwa zu Kurz­ar­beit, Kün­di­gung und Reise­stor­nie­run­gen.
Rechtlich macht es kaum einen Unter­schied, ob man sich per­sön­lich oder am Tele­fon be­ra­ten lässt: Rechts­bei­stän­de sind in jedem Fall an die Ver­schwie­gen­heits­pflicht ge­bun­den. Sie müs­sen aber darauf ach­ten, dass die per­sön­lichen Daten ihrer Man­dan­ten bei der Fern­kom­mu­ni­ka­tion ge­nau­so ge­schützt sind wie im Vier-Augen-Gespräch.
Daher muss der Jurist auch darauf ach­ten, wel­che Platt­form er wählt, wenn er etwa per Video­te­le­fo­nie Kon­takt auf­nimmt. Darüber hinaus gibt es keine Be­schrän­kung im Ge­setz, wie ein Rechts­an­walt eine Rechts­dienst­leis­tung zu er­brin­gen hat.

Komplexe Fälle besser per­sön­lich be­sprechen

Weniger kom­ple­xe Fälle könn­ten auch am Tele­fon zu Ende be­sprochen wer­den. „Wenn man aber keine Unter­la­gen ein­sehen kann, dann sind die Mög­lich­kei­ten zur Be­ra­tung nur be­schränkt.“ Geld spart man durch die tele­fo­ni­sche Be­ra­tung nicht. Die Ge­büh­ren, die der Rechts­an­walt ver­langt, sind in bei­den Fäl­len gleich hoch.
Die Abrech­nung der an­­walt­­lichen Ver­­gü­­tung er­­fol­­ge ent­wed­er nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz oder auf­grund von Ver­ein­ba­run­gen. „Möch­te der Man­dant le­dig­lich einen münd­lichen Rat, eine Aus­kunft oder ein kur­zes Gut­ach­ten bie­tet es sich an, dass der Rechts­an­walt auf eine Ge­büh­ren­ver­ein­ba­rung hinwirkt.“

Auch Anruf kann Geld kosten

Wenn keine Ver­ein­ba­rung ge­trof­fen wird, kann der An­walt für eine Be­ra­tung von einem Ver­brau­cher ma­xi­mal 250 Euro zu­züg­lich Mehr­wert­steuer ver­lan­gen, so­fern der Rechts­streit nicht vor Ge­richt geht. Die Ge­bühr für ein ers­tes Be­ra­tungs­ge­spräch ist für einen Ver­brau­cher nicht hö­her als 190 Euro zu­züg­lich Mehr­wert­steuer.
Zusätzlich kann der Rechts­an­walt not­wen­di­ge Aus­la­gen gel­tend machen. „Es ist in der Öffent­lich­keit wenig ak­zep­tiert, dass ein kur­zer An­ruf beim Rechts­an­walt schon Ge­büh­ren aus­lö­sen kann“, sagt Timm Günther. Tat­säch­lich sei es aber grund­sätz­lich so, dass ein Rechts­an­walt immer dann, wenn er be­wusst auf eine recht­liche Fra­ge ant­wor­tet, auch Ge­büh­ren ver­lan­gen dürfe.

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

Mail an "Wir sind Nähe"

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Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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