• Bundeswehr neben dem Job

    Bundeswehr neben dem Job

    Wenn Beschäf­tig­te Re­ser­vis­ten sind

Auch wer bisher nicht bei der Bun­des­wehr war, kann unter Um­stän­­den Re­ser­vis­tin oder Re­ser­vist im Hei­mat­schutz wer­den. Wie das geht – und was das für den ei­gent­lichen Job bedeutet.

19. September 2023

Sie leis­ten im Frie­den etwa Amts­hil­fe bei Natur­ka­tas­tro­phen oder schwe­ren Un­glücks­fäl­­len. Kommt es zu einem Ver­tei­di­gungs­fall, sol­len sie wich­ti­ge In­fra­struk­tur sichern und schüt­zen: Re­ser­vis­tin­nen und Re­ser­vis­ten für den Hei­mat­schutz. Auch Un­ge­dien­te, also Men­schen, die bis­lang nicht bei der Bun­des­wehr waren, kön­nen sich dafür be­wer­ben. Doch wie funk­tio­niert das ei­gent­lich, muss der Ar­beit­geber einen dafür frei­­stel­len – und gibt es eine Ver­gü­tung? Ant­wor­ten auf die wich­tigs­ten Fragen.

Wie hoch ist über­haupt der Be­darf an Re­ser­vis­tin­nen und Re­ser­vis­ten in Deutsch­land?

Reser­vis­tin­nen und Re­ser­vis­ten wer­den flächen­deckend in ganz Deutsch­land ge­sucht. „Ins­ge­samt gibt es etwa 100.000 Dienst­pos­ten für sie, der­zeit sind nur rund 35.000 be­setzt“, sagt Profes­sor Patrick Sensburg, Prä­si­dent des Ver­bands der Re­ser­vis­ten der Deut­schen Bun­des­wehr. Be­son­ders groß ist ak­tuell der Be­darf in den Hei­mat­schutz­­kom­pa­nien.
Diese gibt es, so heißt es auf der Web­sei­te der Bun­des­wehr, seit 2012 in ganz Deutsch­land. Re­ser­vis­tin­nen und Re­ser­vis­ten in den Hei­mat­schutz­kom­pa­nien sind dem­nach spe­ziell für Wach- und Siche­rungs­auf­ga­ben aus­ge­bil­det. Sie kön­nen die Trup­pe zum Bei­spiel dabei unter­­stüt­zen, Ka­ser­nen zu be­wachen oder Kraft­fahr­zeug­kon­trol­len durch­zu­füh­ren. In der Zivil-Mili­tä­ri­schen Zu­sam­men­ar­beit hel­fen sie dem­nach bei Ka­tas­tro­phen oder sichern kri­ti­sche zi­vi­­le In­fra­struk­tur wie Elek­tri­zi­täts- oder Was­ser­wer­ke. Hei­mat­schutz­kräf­te kön­nen in ihrer Re­gion in der Amts­hil­fe aber auch ganz spe­ziel­le Auf­ga­ben über­neh­men, wenn die zi­vi­­len Behörden und Organisationen überlastet sind: 2020 wurden den Angaben zufolge beispielsweise im Saarland Reservistinnen und Reservisten der Hei­mat­schutz­kom­pa­nien als Hel­fe­rin­nen und Hel­fer in einer Corona-Test­strecke eingesetzt.

Was müssen Un­ge­dien­te mit­bringen?

Bewerberinnen und Be­wer­ber müs­sen die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit haben, die Voll­zeit­schul­pflicht muss er­füllt sein und sie müs­sen sich einer Sicher­heits­prü­fung un­ter­zie­hen. In­te­res­sen­ten durch­lau­fen nach An­ga­ben eines Spre­chers des Ter­ri­to­ria­len Füh­rungs­kom­man­dos der Bun­des­wehr ein so­ge­nann­tes Eig­nungs­fest­stel­lungs­ver­fah­ren. Hier­bei geht es unter an­de­rem um die kör­per­liche Leis­tungs­fä­hig­keit. Eine Grund­fit­ness wird bei allen voraus­ge­setzt. Eben­so der Nach­weis ge­wis­ser Fä­hig­kei­ten, etwa im Sa­ni­täts­dienst. Solche Fer­tig­kei­ten kön­nen In­te­res­sier­te beim Re­ser­vis­ten­ver­band er­wer­ben, der dann auch ent­sprechen­de Nach­weise aus­stellt.

Wie sieht die Aus­bil­dung aus?

Alle, die als Re­ser­vis­tin oder Re­ser­vist im Hei­mat­schutz tätig wer­den wol­len, durch­lau­fen eine Grund­aus­bil­dung. Un­ge­dien­te, die bis­her nicht bei der Bun­des­wehr waren, kön­nen das laut Sensburg in­zwi­schen sogar über einen län­ge­ren Zeit­raum an den Wochen­en­den ab­sol­vie­ren. Da­nach er­folgt bei Be­darf eine Wei­ter­qua­li­fi­zie­rung, je nach An­for­de­rung der Bundeswehr.
In der ersten Phase der Grund­aus­bil­dung geht es nach An­ga­ben des Ter­ri­to­ria­len Füh­rungs­kom­man­dos der Bun­des­wehr vor allem um Ob­jekt­schutz - Waf­fen­aus­bil­dung etwa, aber bei­spiels­weise auch Sa­ni­täts- und ABC-Abwehr-Aus­bil­dung, also die Ab­wehr der Ge­fah­ren von ato­ma­ren, bio­lo­gi­schen und che­mi­schen Kampf­mitteln.
In der zweiten Phase der Grund­aus­bil­dung steht das Ein­üben der Ab­läu­fe in der zivil-mili­tä­ri­schen Zu­sam­men­ar­beit im Fokus, etwa im Rah­men der Amts­hil­fe mit dem Tech­ni­schen Hilfs­werk (THW) oder der Feuer­wehr. Außer­dem wer­den die Re­ser­vis­ten für den Ein­satz im Hei­mat­schutz etwa in der Ab­wehr von Flie­gern und Droh­nen ge­schult.

Muss der Ar­beit­geber Re­ser­vis­ten für eine Übung oder einen Ein­satz von der Ar­beit frei­stellen?

Nein, der­zeit gilt das Prin­zip der Frei­wil­lig­keit. Unter­neh­men sind also nicht ver­pflich­tet, ihre Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter frei­zu­stel­len. Ar­beit­ge­ber kön­nen von der Frei­stel­lung aber pro­fi­tie­ren, wenn ihre Mit­ar­bei­ter nach der Übung mit neuen Ein­drücken und Fä­hig­kei­ten zu­rück­kom­men. «Zu­gleich hat man hier auch als Unter­neh­men die Chance, ein Stück Ver­ant­wor­tung für die Sicher­heit des Lan­des zu über­neh­men, das eine Auf­ga­be für die ge­sam­te Ge­sell­schaft ist», so Sensburg.
Wichtig für Be­schäf­tig­te: Sie müs­sen das schrift­liche Ein­ver­ständ­nis ihrer Vor­ge­setz­ten, dass sie für den ge­plan­ten Zeit­­raum frei­ge­stellt wer­den, ein­holen.

Wie sieht es mit dem Kün­di­gungs­schutz am ei­gent­lichen Ar­beits­platz aus?

Während des frei­wil­li­gen Re­ser­vis­ten­diens­tes be­steht für die Dauer von sechs Wochen be­son­de­rer Kün­di­gungs­schutz laut Pa­ra­graf 10 des Ar­beits­plat­zschutz­ge­set­zes. Das Recht zur Kün­di­gung aus drin­gen­den be­trieb­lichen Grün­den gilt je­doch wei­ter­hin.

Gibt es für die Re­ser­vis­ten­tä­tig­keit eine Ver­gü­tung?

Ja, ent­weder be­kommt der Re­ser­vist oder die Re­ser­vis­tin den Netto­ver­dienst­aus­fall pro Tag er­stat­tet – hier gibt es höchs­tens 301 Euro pro Tag. Alter­na­tiv kön­nen Re­ser­vis­ten einen Tages­satz plus eine Re­ser­vis­ten­dienst­leis­tungs­prä­mie er­hal­ten - die­ser Be­trag beläuft sich je nach er­reich­tem Dienst­grad und Fa­mi­lien­stand auf rund 100 Euro pro Tag. Die Bun­des­wehr über­nimmt außer­dem für die Dauer der Re­ser­vis­ten­dienst­leis­tung die Bei­trä­ge für die Ren­ten- und Ar­beits­lo­sen­ver­siche­rung. Zudem haben Re­ser­vis­ten wäh­rend eines Re­ser­ve­diens­tes An­spruch auf kos­ten­lose trup­pen­ärzt­liche Ver­sor­gung.

Wie lange dauert ein Re­ser­vis­ten­dienst?

Das schwankt - der Dienst kann einen Tag lang dauern, aber auch meh­re­re Mo­na­te. Re­ser­vis­ten kön­nen den zeit­lichen Rah­men ihres Diens­tes mit der Bun­des­wehr ab­stim­men, je nach Ver­­füg­bar­keit und Bedarf. Und: Re­ser­vis­ten­dienst ist frei­wil­lig, es muss also der­zeit nie­mand an­tre­ten. Je nach Ver­wen­dung sind aber ei­ni­ge Wochen­en­den oder auch 14 Tage bis zu drei Wochen zur Übung ziel­füh­rend, um die Auf­ga­ben im Fall eines Fal­les sicher er­fül­len zu können.
Foto: Ingo Wagner/dpa/dpa-tmn

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

Mail an "Wir sind Nähe"

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