• Umbuchungsregeln Reiseveranstalter

    Corona

    Das sind die Umbuchungsregeln großer Reiseveranstalter

Im Moment ver­reist nie­mand mehr, aber vie­le Ur­lau­be sind schon längst ge­bucht. Die gro­ßen Ver­an­stal­ter zei­gen den Ur­lau­bern sich teil­wei­se ku­lan­ter als sonst.

02. April 2020

Auf die welt­wei­te Rei­se­war­nung bis Ende April muss­ten die Ver­an­stal­ter rea­gie­ren: Pauschal­rei­sen wur­den ab­ge­sagt, Ur­lau­bern steht eine Reise­preis-Rück­zah­lung zu. Aller­dings wol­len Tui und Co. ihre Kun­den hal­ten und machen teils be­son­de­re An­ge­bo­te. Ein Überblick.

Tui

Beim Markt­füh­rer ruht das Rei­se­pro­gramm bis zum 30. April. Ur­laub in die­ser Zeit fällt aus. Damit die Gäste bei Tui blei­ben, bie­tet der Ver­an­stal­ter einen Bonus in Höhe von 100 Euro pro Per­son bei Buchung einer neuen Rei­se. Das An­ge­bot gilt laut An­bie­ter für den Rei­se­zeit­raum 1. Mai 2020 bis 30. April 2021. Wer jetzt eine Rei­se für Mai oder spä­ter bucht, kann die­se bis zum 30. April kos­ten­los wie­der stor­nie­ren oder um­buchen, also so­lan­ge die Reise­war­nung gilt.

DER Touristik

Alle Rei­sen bis 30. April sind auch hier ab­ge­sagt. Den­je­ni­gen Kun­den, die Ur­lau­be mit einem Be­ginn im Mai ge­plant haben, bie­tet der Ver­an­stal­ter eine kos­ten­lo­se Um­buchung an, die spä­tes­tens zehn Tage vor Ab­rei­se er­fol­gen muss.

FTI

Der Veran­stal­ter aus München hat eben­falls alle Rei­sen bis 30. April stor­niert. Für Ur­laube mit einem Start­ter­min zwi­schen 1. Mai und 30. Juni bie­tet FTI kos­ten­lo­se Um­buchun­gen auf einen spä­te­ren Zeitraum an. Die Um­buchung müsse bis zehn Tage vor Ab­rei­se er­fol­gen, spä­tes­ter neuer Rück­rei­se­ter­min muss hier der 31. Oktober 2020 sein.

Alltours

Der Veran­stal­ter aus Düs­sel­dorf hat alle Rei­sen bis ein­schließ­lich 30. April stor­niert. Wer eine Reise im Mai ge­bucht hat, muss erst ein­mal ab­war­ten, ob dann noch für das ge­buch­te Ur­laubs­land eine Ein­rei­se­sper­re oder Ähn­liches besteht.

Schauinsland Reisen

Reisen kön­nen auch über den April hin­aus vor­erst kos­ten­los um­ge­bucht wer­den. Das neue Ab­rei­se­da­tum darf laut Ver­an­stal­ter um bis zu 98 Tage vom ur­sprüng­lichen Datum ab­weichen.
Mit Blick auf den Som­mer­ur­laub müs­sen sich vie­le Ur­lau­ber ak­tuell aber ge­dul­den. Nie­mand kann vor­her­sa­gen, wie sich die Corona-Pan­de­mie ent­wickelt. An den be­ste­hen­den Reise­buchun­gen än­dert sich erst ein­mal nichts. Wer jetzt vom Ver­trag zu­rück­tritt, zahlt aber ent­spre­chend Stor­no­kos­ten. Ver­brau­cher­schüt­zer raten des­halb: Abwarten!
 
Foto: Silvia Marks/dpa-tmn

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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