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    Versicherer warnen: E-Autos nur in Aus­nah­me­fäl­len an nor­ma­len Steck­dosen laden

Wer Elektro-Autos in pri­va­ten Ga­ra­gen la­den will, soll­te sein Strom­netz vor­her von einem Elek­tro­ins­tal­la­teur prü­fen las­sen. Der Ge­samt­ver­band der Deut­schen Ver­siche­rungs­wirt­schaft (GDV) em­pfiehlt für das siche­re und stö­rungs­freie La­den den Ein­bau fest ins­tal­lier­ter Lade­sta­tio­nen, so ge­nann­ter Wallboxen.

29. Januar 2021

Seit November 2020 wird der Ein­bau vom Bund mit 900 Euro je Lade­punkt ge­för­dert. „Der Ein­bau siche­rer und schnel­ler E-Tank­stel­len in pri­va­ten Ga­ra­gen kann die Elek­tro­mo­bi­li­tät und damit die Trans­for­ma­tion zu einer kli­ma­freund­liche­ren Wirt­schaft und Ge­sell­schaft we­sent­lich voran­brin­gen“, sagt Jörg Asmussen, Haupt­ge­schäfts­füh­rer vom GDV.
 
Die Zahl der Elek­tro­fahr­zeu­ge in Deutsch­land nimmt ste­tig zu. Bis 2030 sol­len sie­ben bis zehn Mil­lio­nen Elek­tro­fahr­zeu­ge in Deutsch­land zu­ge­las­sen sein und ins­ge­samt eine Mil­lion Lade­punk­te zur Ver­fü­gung ste­hen. So ent­ste­hen neben öffent­lichen Lade­punk­ten auch immer mehr pri­va­te Lade­punk­te in Ga­ra­gen. Das Laden an üb­lichen Schutz­kon­takt­steck­do­sen ist zwar grund­sätz­lich mög­lich, die­se sind je­doch nicht für eine hö­he­re Dauer­be­las­tung aus­ge­legt. Ob und für wel­chen Lade­strom die je­wei­li­ge Steck­dose und die Elek­tro­ins­tal­la­tion ge­eig­net sind, soll­te daher immer von einer Elek­tro­fach­kraft ge­prüft und be­schei­nigt wer­den. Erst dann soll­ten sie für das La­den von Elek­tro­fahr­zeu­gen mit mo­bi­len Ge­rä­ten ver­wen­det wer­den. Siche­rer, stö­rungs­freier und schnel­ler beim La­den sind fest ins­tal­lier­te Lade­ein­rich­tun­gen, so ge­nann­te Wall­boxen.
 
Um die För­de­rung für den Ein­bau von La­de­sta­tio­nen auf pri­vat ge­nutz­ten Stell­plät­zen von Wohn­ge­bäu­den zu er­hal­ten, muss bei der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW) ein ent­spre­chen­der Zu­schuss für den Kauf und An­schluss der Lade­sta­tion be­an­tragt wer­den. Pro Lade­punkt be­trägt der Zu­schuss 900 Euro. Der ge­nutz­te Strom muss da­bei zu 100 Pro­zent aus er­neuer­ba­ren Ener­gien stam­men.

Ratgeber für den Ein­bau von Lade­sta­tio­nen 

Was genau beim Ein­bau zu be­ach­ten ist, fasst die Bro­schü­re „Elektro­fahr­zeu­ge in ge­schlos­se­nen Ga­ra­gen – Sicher­heits­hin­wei­se für die Woh­nungs­wirt­schaft“ zu­sam­men. Sie rich­tet sich vor allem an Immo­bi­lien­be­sit­zer und -ver­wal­ter sowie Elek­tro­ins­tal­la­teu­re. Die Pu­bli­ka­tion ent­hält Hin­wei­se für die Pla­nung, Ins­tal­la­tion und den siche­ren Be­trieb der elek­tri­schen Ein­rich­tun­gen zum Laden von Elek­tro­fahr­zeu­gen in ge­schlos­se­nen Ga­ra­gen. Zur Ver­mei­dung von Brän­den und deren Fol­gen wer­den bau­liche, an­la­gen­tech­ni­schen und or­ga­ni­sa­to­ri­sche Schutz­maß­nah­men und Prä­ven­tions­mög­lich­kei­ten be­schrie­ben. Der Rat­ge­ber wur­de vom GDV in Zu­sam­men­ar­beit mit dem Ver­band der Auto­mo­bil­in­dus­trie, dem Ver­band der Inter­na­tio­na­len Kraft­fahr­zeug­her­stel­ler, dem Zen­tral­ver­band der Deut­schen Elektro- und In­for­ma­tions­tech­ni­schen Hand­wer­ke und dem ADAC er­stellt.
Quelle: GDV-Mediendienst

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